07.07.2003 RSS Feed

ISN zur Novelle des Baugesetzbuchs: gravierende Beeinträchtigungen bedeuten das „Aus“ für die deutsche Schweinehaltung

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. (ISN) kritisiert die Novelle des Baugesetzbuches und die daraus resultierenden erheblichen Auswirkungen für die Schweinehalter in Deutschland. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bereitet eine Novellierung des Baugesetzbuchs vor. Unmittelbarer Anlass für die Arbeiten am Baugesetzbuch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, die bis zum Sommer 2004 zu erfolgen hat. Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) datiert vom 3. Juni 2003. Derzeit hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Gesetzentwurf den beteiligten Organisationen zugeleitet, deren Anhörung am Montag, den 7. Juli 2003 stattfindet.

Vor allem die Aufstellung von Flächennutzungsplänen für die Tierhaltung mit der Differenzierung nach Vorrang-, Eignungs- und Belastungsflächen wird weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, so ISN-Geschäftsführer Detlef Breuer. In sogenannten Belastungsflächen wird die Tierhaltung zum Erliegen kommen, durch die Ausweisung von Vorranggebieten wird es zu einer starken regionalen Konzentration viehhaltender Betriebe kommen. Dies bringe erhebliche Hygieneprobleme mit sich und führe sicherlich nicht zu einer größeren Akzeptanz von Tierhaltungsanlagen in der Bevölkerung.

Es könne nicht angehen, dass Bauanträge künftig von Seiten der Behörden bis Ende 2007 zurückgestellt werden könnten. Damit gehe jegliche Planungssicherheit für die Betriebe verloren, so Breuer weiter. Allein durch Bürgerbegehren und durch die behördlichen Maßnahmen zur Flächenbereitstellung seien erhebliche Verzögerungen von Baumaßnahmen zu erwarten.

Die geplante Rückbauverpflichtung für Anlagen, die dauerhaft nicht mehr zum ursprünglichen Zweck genutzt werden, stellt eine nicht vertretbare Vernichtung von Bausubstanz bzw. Kapital dar, so Breuer weiter. Eine sinnvolle Nutzungsänderung müsse in jedem Fall weiter möglich sein.

Zudem fordere die ISN, die Begriffsdefinition Landwirtschaft weiter zu fassen, als dies im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehen sei. Es müsse den Betrieben weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, das Futter in benötigter und bedarfsgerechter Qualität und Menge von anderen Betrieben oder Mischfutterwerden zuzukaufen. Die vorgesehene Grenze von 50% an selbsterzeugtem und eingesetztem Futter könne daher keinesfalls beibehalten werden.

Auch stößt der Entwurf des Baugesetzbuches bei der ISN auf verfassungsrechtliche Bedenken. Die Schweinehalter sehen sich in ihrer Freiheit der Berufsausübung, ihrem Recht auf Freizügigkeit und Eigentum über Gebühr eingeschränkt. Der Gesetzesentwurf des Bauministeriums sei mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen.

Letztlich werden die vorgesehenen Regelungen Investitionen behindern und Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland vernichten, stellte der ISN-Geschäftsführer abschließend fest. Dies seien Auswirkungen, die gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage der deutschen Schweinehalter in keiner Weise vertretbar seien. Die ISN stelle fest, dass gerade in letzter Zeit versucht werde, die deutschen Schweinehalter systematisch durch Gesetze und Verordnungen regelrecht zu zermürben. Das Baugesetzbuch sei nach dem neuen Bundesimmissionschutzgesetz, dem seit November letzten Jahres geltenden Arzneimittelgesetz, der anstehenden Schweinehaltungsverordnung nur ein weiterer Mosaikstein dazu.


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