Inflation hausgemachter Wettbewerbsnachteile – keine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts – Verstoß gegen freien und fairen Wettbewerb in der EU – Fehlende Folgenabschätzung der Kosten und des Bürokratieaufwandes – Keine Durchführungsverordnungen – Praxisfremd – Objektive Bewertungskriterien zur Beurteilung von
Am Mittwoch (04.06.08) dieser Woche führte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in Berlin eine Expertenanhörung zum
Die ISN wies darauf hin, dass ein obligatorischer Tierschutz-TÜV die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehalter zusätzlich beeinträchtige. Nach der über EU-Recht hinausgehenden Schweinehaltungsverordnung und exorbitant gestiegenen Futtermittelkosten würden die deutschen Schweinehalter schlichtweg um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen.
Im Interesse des Tier- und des Umweltschutzes, aber auch der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze in der
Die Rahmenbedingungen der deutschen Schweinehaltung würden ohnehin nur so von hausgemachten Wettbewerbsnachteilen strotzen. Die massive Bioethanol- und Biogasförderung verdränge zunehmend die Nutztierhaltung. Es gebe ein
Außerdem hinterfragte die ISN, warum mit dem Tierschutz-TÜV ausdrücklich nur Aspekte geregelt werden sollten, die auf EU-Ebene noch nicht harmonisiert seien. Wo bliebe da die von der Bundesregierung immer wieder ausgegebene Parole der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben?
Dem tierischen Wohlbefinden sei in der Nutztierhaltung auch ohne Tierschutz-TÜV mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, wie der Schweinehaltungsverordnung, der Schweinehaltungshygieneverordnung und den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance und QS mehr als ausreichend Genüge getan, stellte Breuer fest. Die deutschen Tierhalter seien
Ein großer Nachteil des Tierschutz-TÜVs seien die Kosten des ganzen Verfahrens betonte die ISN, die im Endeffekt größtenteils bei den Tierhaltern landen würden. Folglich würden die Investitionskosten steigen und die Rentabilität der Schweinehaltung weiter abnehmen. Schon heute seien die Stallbaukosten in der Schweinehaltung in Deutschland die höchsten in Europa, wie die internationale Experten-Arbeitsgruppe
Nach Ansicht der ISN bringe der Tierschutz-TÜV den Schweinehaltern und auch den Stalleinrichtern zwangsläufig nur ein weiteres, unnötiges Aufblähen der ohnehin viel zu ausgeprägten Bürokratie. Für die Stalleinrichter hätte dies weitere verheerende Folgen. Die bisherige Kreativität der Branche beruhe u. a. darauf, dass gerade mittelständische Unternehmen neue Ideen völlig unkompliziert in Schweine haltenden Betrieben der Nachbarschaft testeten und dann zügig auf den Markt brächten. Mit dem geplanten Tierschutz-TÜV werde dies zukünftig nicht mehr möglich sein.
Die Stalleinrichter würden mehr und mehr an alten Produkten, für die der Tierschutz-TÜV noch nicht vorgeschrieben war, festhalten und zumindest für den deutschen Markt keine Neuerungen mehr entwickeln. Das hemme Innovationen und schwäche den Agrarstandort Deutschland. Die geplante Regelung sei für die Stalleinrichterbranche in Deutschland also eine echte Bedrohung und verkompliziere bzw. verhindere Innovationen, so der ISN-Geschäftsführer.
Die ISN fragte außerdem, ob ein rein nationaler Tierschutz-TÜV und die daraus resultierenden Marktzugangsbeschränkungen für ausländische Hersteller überhaupt mit dem EU-Handelsrecht vereinbar seien.
Seit langem gebe es bei der DLG auf freiwilliger Basis Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen. Der immer wieder beschworenen
Außerdem fehlten bei dem Gesetzentwurf die Durchführungsverordnungen mit einer Folgenabschätzung, die die geplanten Maßnahmen tierartspezifisch für z.B. Geflügel, Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Bienen, Speisefische und Pelztiere konkretisierten und hinsichtlich der wirtschaftlichen Konsequenzen beleuchteten.
Wer, so fragte die ISN, profitiere eigentlich von dem Tierschutz-TÜV, wenn dieser unterm Strich nachweislich nicht mehr Tierschutz bringe, zumal es noch keine objektiven Bewertungskriterien bzw. Indikatoren zur Beurteilung von
Nachteile des Tierschutz-TÜVs
-Inflation hausgemachter Wettbewerbsnachteile
-Keine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts
-Verstoß gegen freien und fairen Wettbewerb in der EU
-Investitionskosten steigen
-Innovationshemmnis (Festhalten an alten Produkten)
-Schaffung kostenträchtige und bürokratischer Doppelstrukturen
-Keine Durchführungsverordnungen
-Praxisfremd
-Objektive Bewertungskriterien zur Beurteilung von
-freiwillige Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen sinnvoller (DLG, KTBL)
Katja Ahnfeldt
ISN - Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Deutschlands e.V.
Kirchplatz 2, 49401 Damme
Tel. 05491 / 9665-11
Fax 05491 / 9665-11
E-Mail ahnfeldt@schweine.net
Homepage www.schweine.net
Tiergerechtheitnicht existent – Deutschland
Weltspitzeim Tier- und Verbraucherschutz!
Am Mittwoch (04.06.08) dieser Woche führte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in Berlin eine Expertenanhörung zum
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes– dem so genannten Tierschutz TÜV durch. Für die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands stand ISN-Geschäftsführer Detlef Breuer den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort.
Die ISN wies darauf hin, dass ein obligatorischer Tierschutz-TÜV die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehalter zusätzlich beeinträchtige. Nach der über EU-Recht hinausgehenden Schweinehaltungsverordnung und exorbitant gestiegenen Futtermittelkosten würden die deutschen Schweinehalter schlichtweg um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen.
Im Interesse des Tier- und des Umweltschutzes, aber auch der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze in der
Wertschöpfungskette Schwein, die einschließlich des vor- und nachgelagerten Bereichs annähernd 500.000 Menschen Arbeit biete - dürfe es europaweit nur einen einheitlichen Weg geben, so ISN-Geschäftsführer Breuer. Denn sonst käme das Schweinefleisch bald – wie dank der Legehennenhaltungsverordnung heute schon die Eier – auch aus Polen oder Tschechien.
Die Rahmenbedingungen der deutschen Schweinehaltung würden ohnehin nur so von hausgemachten Wettbewerbsnachteilen strotzen. Die massive Bioethanol- und Biogasförderung verdränge zunehmend die Nutztierhaltung. Es gebe ein
De facto Einfuhrverbotdes Futtermittels Soja wegen der so genannten
GVO-Nulltoleranz; doch das damit erzeugte billigere Schweinefleisch aus Drittländern sei in Deutschland und unseren Exportmärkten herzlich willkommen, erklärt die ISN weiter. In der EU sei der Einsatz des relativ preisgünstigen Energieträgers tierisches Fett Standard. In Deutschland hingegen gebe es ein Verfütterungsverbot für tierische Fette! In Kürze solle der Verbraucher in Deutschland billig chlorgebleichtes, amerikanisches Fleisch kaufen können. Zur Salmonellendekontamination werde Fleisch in den USA mit Chlor behandelt, was in der EU verboten sei. Den deutschen Tierhaltern hingegen sei zur Salmonellenprophylaxe eine teure Verordnung aufgezwungen worden.
Außerdem hinterfragte die ISN, warum mit dem Tierschutz-TÜV ausdrücklich nur Aspekte geregelt werden sollten, die auf EU-Ebene noch nicht harmonisiert seien. Wo bliebe da die von der Bundesregierung immer wieder ausgegebene Parole der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben?
Dem tierischen Wohlbefinden sei in der Nutztierhaltung auch ohne Tierschutz-TÜV mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, wie der Schweinehaltungsverordnung, der Schweinehaltungshygieneverordnung und den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance und QS mehr als ausreichend Genüge getan, stellte Breuer fest. Die deutschen Tierhalter seien
Weltspitzeim Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kontrollieren! Tierhaltern, die gegen Vorgaben verstoßen, könnten die zuständigen Behörden bereits jetzt jegliche Tierhaltung verbieten. Deutsche Tierhalter würden ihre Befähigung zum Halten von Schweinen in einer mehrjährigen, qualifizierten Berufsausbildung nachweisen, wovon sich die Veterinärämter regelmäßig in den Ställen vor Ort überzeugten. Die ISN meinte:
Die deutsche Schweinehaltung – das ist gelebter Tierschutz!
Ein großer Nachteil des Tierschutz-TÜVs seien die Kosten des ganzen Verfahrens betonte die ISN, die im Endeffekt größtenteils bei den Tierhaltern landen würden. Folglich würden die Investitionskosten steigen und die Rentabilität der Schweinehaltung weiter abnehmen. Schon heute seien die Stallbaukosten in der Schweinehaltung in Deutschland die höchsten in Europa, wie die internationale Experten-Arbeitsgruppe
Interpigerst kürzlich herausgefunden habe.
Nach Ansicht der ISN bringe der Tierschutz-TÜV den Schweinehaltern und auch den Stalleinrichtern zwangsläufig nur ein weiteres, unnötiges Aufblähen der ohnehin viel zu ausgeprägten Bürokratie. Für die Stalleinrichter hätte dies weitere verheerende Folgen. Die bisherige Kreativität der Branche beruhe u. a. darauf, dass gerade mittelständische Unternehmen neue Ideen völlig unkompliziert in Schweine haltenden Betrieben der Nachbarschaft testeten und dann zügig auf den Markt brächten. Mit dem geplanten Tierschutz-TÜV werde dies zukünftig nicht mehr möglich sein.
Die Stalleinrichter würden mehr und mehr an alten Produkten, für die der Tierschutz-TÜV noch nicht vorgeschrieben war, festhalten und zumindest für den deutschen Markt keine Neuerungen mehr entwickeln. Das hemme Innovationen und schwäche den Agrarstandort Deutschland. Die geplante Regelung sei für die Stalleinrichterbranche in Deutschland also eine echte Bedrohung und verkompliziere bzw. verhindere Innovationen, so der ISN-Geschäftsführer.
Die ISN fragte außerdem, ob ein rein nationaler Tierschutz-TÜV und die daraus resultierenden Marktzugangsbeschränkungen für ausländische Hersteller überhaupt mit dem EU-Handelsrecht vereinbar seien.
Seit langem gebe es bei der DLG auf freiwilliger Basis Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen. Der immer wieder beschworenen
Entscheidungshilfe für Landwirtewerde heute schon ohne Tierschutz-TÜV im vollen Umfang Genüge getan. Des Weiteren verfügten Schweinehalter über ausreichende Erfahrung, bei der Stalleinrichtung
die Spreu vom Weizen zu trennen. Die ganze Diskussion scheine dem zweifelhaften Gedankengut entsprungen, der Staat müsse seine Bürger in allen Lebensbereichen kontrollieren, reglementieren und sanktionieren. Die Forschungs- und Gebrauchsprüfungen der Universitäten, KTBL und DLG hätten nach Ansicht der ISN, auch ohne staatlichen Zwang- oder gerade deswegen - einen hervorragenden Nutzen.
Außerdem fehlten bei dem Gesetzentwurf die Durchführungsverordnungen mit einer Folgenabschätzung, die die geplanten Maßnahmen tierartspezifisch für z.B. Geflügel, Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Bienen, Speisefische und Pelztiere konkretisierten und hinsichtlich der wirtschaftlichen Konsequenzen beleuchteten.
Wer, so fragte die ISN, profitiere eigentlich von dem Tierschutz-TÜV, wenn dieser unterm Strich nachweislich nicht mehr Tierschutz bringe, zumal es noch keine objektiven Bewertungskriterien bzw. Indikatoren zur Beurteilung von
Tiergerechtheitgebe?
Nachteile des Tierschutz-TÜVs
-Inflation hausgemachter Wettbewerbsnachteile
-Keine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts
-Verstoß gegen freien und fairen Wettbewerb in der EU
-Investitionskosten steigen
-Innovationshemmnis (Festhalten an alten Produkten)
-Schaffung kostenträchtige und bürokratischer Doppelstrukturen
-Keine Durchführungsverordnungen
-Praxisfremd
-Objektive Bewertungskriterien zur Beurteilung von
Tiergerechtheitnicht existent
-freiwillige Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen sinnvoller (DLG, KTBL)
Katja Ahnfeldt
ISN - Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Deutschlands e.V.
Kirchplatz 2, 49401 Damme
Tel. 05491 / 9665-11
Fax 05491 / 9665-11
E-Mail ahnfeldt@schweine.net
Homepage www.schweine.net










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