24.08.2012RSS Feed

ISN-Stellungnahme zum GesetzEntwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Schlagzeilen in den Medien

Schlagzeilen in den Medien

Jedem sind noch die Schlagzeilen und Diskussionen im Kopf, die Studien der Landwirtschaftsministerien in NRW und Niedersachsen zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung ausgelöst haben (die ISN berichtete).


Mit der 16. Novelle des deutschen Arzneimittelgesetz (AMG), in dem auch der Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung geregelt wird, will die Bundesregierung Kritikpunkte aufgreifen und den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung signifikant reduzieren. Der ISN liegt ein erster Gesetzesentwurf zur Änderung des AMG vor.

 

Das einleitend genannte Ziel des Gesetzentwurfs den Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren zu reduzieren, den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu fördern und zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu begrenzen findet auch die klare Zustimmung der ISN.

 

Jedoch gehen die geplanten Maßnahmen aus Sicht der ISN in vielen Punkten eindeutig zu weit. Sie sind in der Praxis nur mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand umzusetzen und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

 


Ferkelbehandlung

Ferkelbehandlung

Die ISN kritisiert u.a. folgende Punkte:

 

Aktivitäten der Wirtschaft stärker einbeziehen

Die Wirtschaftsverbände haben vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussion in den letzten Monaten bereits umfangreiche Aktivitäten entwickelt, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren., gibt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack zu Bedenken. Die Landwirtschaft habe im Rahmen des QS-Systems bereits verschiedenen Maßnahmen bzgl. des Antibiotika-Einsatzes zugestimmt, die sich bereits in der Umsetzung befinden. In der Schweinehaltung beginnt das Antibiotika-Monitoring über QS zum 01.09.2012.

Damit werden alle Antibiotika-Verschreibungen in den jeweiligen Tierarten erfasst, um über unterschiedliche Auswertungen Handlungs- und Verbesserungsmöglichkeiten für die Optimierung und Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes zu erhalten.

 

Kein Wildwuchs der Datenbanken

Die QS-Datenbank stellt eine sinnvolle Ergänzung einer schlüssigen Dokumentation auf dem landwirtschaftlichen Betrieb dar, bei der Aufwand und Nutzen diesbezüglich in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Im Sinne des Bürokratieabbaus sowie zur Vermeidung unnötiger Doppel-Erfassungen ist es für uns absolut unverständlich, unter erheblichem Aufwand von Zeit und Kosten zusätzlich zur QS-Datenbank eine bzw. sogar mehrere weitere staatliche Antibiotika-Datenbanken aufzubauen, zumal im QS-System deutlich über 90% der deutschen Schweine erfasst werden., so Staack.


Medikamentenschrank

Medikamentenschrank

Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin wird außer acht gelassen

Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen lediglich die Nutztierhaltung und lassen den Humanbereich völlig außer acht. Das bereits in der deutschen Antibiotikaresistenzstrategie vereinbarte gemeinsame Vorgehen gegen eine Resistenzentwicklung im Human- und Veterinärbereich ist aus unserer Sicht unerlässlich, um bzgl. der Antibiotika-Resistenzen schnellstmöglich Verbesserungen zu erzielen. Diese notwendige Verknüpfung erfolgt jedoch nicht!, kritisiert Staack weiter.

 

Festlegung und Maßnahmen bei Überschreiten nicht verhältnismäßig

Ferner müssen gemäß dem Entwurf ständig 50% der Tierhalter, in deren Betrieben bzgl. der Therapiehäufigkeit der bundesweite durchschnittliche Wert überschritten wird, erhebliche Maßnahmen ergreifen. Dies ist aus fachlicher Sicht nicht gerechtfertigt und erfordert in den betroffenen Betrieben einen erheblichen Erfüllungsaufwand. Außerdem könnte in der Bevölkerung fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden, dass 50% der Tierhalter zu viel Antibiotika einsetzen.


Erhebliche Kostenbelastung für die Landwirtschaft

In dem Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass sich das Verbraucherpreisniveau durch diese Gesetzesnovelle nicht verändern wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die erheblichen Kosten von der Landwirtschaft getragen werden sollen., schlussfolgert Staack. Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die in dem Entwurf aufgeführten Maßnahmen deutlich überzogen sind und eine erhebliche einseitige Belastung der deutschen Schweineerzeugung bedeuten würden. Sehr fraglich ist nach Auffassung der ISN zudem das Verhältnis von Aufwand und Nutzen dieser Gesetzesnovelle, zumal die Humanmedizin völlig außer acht gelassen wird.


Im Mitgliederbereich finden Sie die vollständige ISN-Stellungnahme zur Novelle des Arzneimittelgesetzes

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