02.07.2004 RSS Feed

ISN besteht auf 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben für die Schweinehaltungsverordnung

Parlamentarischer Abend der ISN in Berlin / Minister Ehlen und Staatssekretär Dr. Kreer bekräftigen Beschlüsse des Bundesrates

Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die nationale Politik einen erfolgreichen heimischen Wirtschaftszweig nicht vor die Hunde gehen lässt und den Verbrauchern dann Nahrungsmittel von irgendwoher zumutet, mit diesen Worten leitete Franz Meyer zu Holte, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. (ISN) den gestrigen Parlamentarischen Abend der ISN in Berlin ein. Zu diesem Abend waren über 100 Gäste erschienen, darunter zahlreiche Abgeordnete des Bundes- und Landtages sowie Repräsentanten verschiedener Botschaften. Die Schweinehalter stellen sich dem Markt. Bedingung hierfür sind aber gleiche Rahmenbedingungen europaweit. Dies forderte Meyer zu Holte von den Abgeordneten. Denn wir Schweinehalter kosten den Staat kein Geld, sondern füllen sogar die Kassen des Finanzministers, ergänzt der ISN-Vorsitzende.

Der Vorsitzender des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft; Peter-Harry Carstensen, richtete sich mit den Worten Wir Politiker müssen häufiger mit Praktikern wie Ihnen sprechen an die Ehrenamtlichen der ISN. So wären die Politiker z.B. bei der Schweinehaltungs-VO dringend auf die Anregungen aus der Praxis, also von Landwirten und Tierärzten, angewiesen.

Die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung der EU Schweinehaltungsrichtlinie in nationales Recht unterstützte Hans-Heinrich Ehlen, Niedersächsischer Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nur so kann die Wirtschaftlichkeit der schweinehaltenden Betriebe erhalten werden, begründete Ehlen seine Aussage. Ein Abwandern der Schweinehaltung aus Deutschland - wie jüngst bei den Legehennen geschehen - darf sich nicht wiederholen, so der Minister weiter. Den Beschluss des Bundesrates vom November des Vorjahres wertete er als kompromissfähig. Dies sei allerdings beim aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) nicht der Fall.

Dr. Karl-Otto Kreer, Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern, wies darauf hin, dass auch Mecklenburg-Vorpommern weiterhin am Beschluss des Bundesrates zur Schweinehaltungs-VO vom November 2003 festhält und schloss sich damit seinem Vorredner an. Die Änderung des Bundesrates ist ein gelungener Kompromiss, der sowohl die Belange des Tier- und Umweltschutzes als auch die wirtschaftliche Lage der Betriebe berücksichtigt, fasste Kreer zusammen. Der Staatssekretär wies weiter darauf hin, dass die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern bei Baugenehmigungen bereits in Anlehnung an den Beschluss des Bundesrates verfahren. Diese Regelung soll solange gelten, bis eine nationale Verordnung verabschiedet sein wird.

Mit Blick auf die Legehennenhaltungs-VO wies Kreer darauf hin, dass ein erneutes Verknüpfen beider Haltungs-VO davon abhängt, ob das BMVEL bis zum September 2004 eine entscheidungsreife Vorlage zur Legehennenhaltung erarbeitet haben wird, die dem so genannten
Hühnerfrieden von Osnabrück entspricht.

Für die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben zur Schweinehaltung ohne Zugeständnisse trat Detlef Breuer, ISN-Geschäftsführer ein.
Im nächsten Jahr steht die Novellierung der Schweinehaltung auf europäischer Ebene ohnehin an, und bis dann können wohl alle mit einer 1:1-Umsetzung leben, ist Breuer überzeugt. Dann ist immer noch genug Zeit, den Niedersächsischen Erlass in das EU-Prozedere einfließen zu lassen. Warum also Zeit und Geld verschwenden?" fragte Breuer die Anwesenden.


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