"Innovationsbremse Tierschutz-TÜV" – Kommentar von Ulrich Kirschner, ISN-Vorstandsmitglied
Mit der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Rechtsgrundlage für eine Zulassungspflicht für alle serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen für die Tierhaltung erreichen. Das geplante Prüf- und Zulassungsverfahren, der so genannte Tierschutz-TÜV, sieht u. a. eine Typenprüfung, eine Bauartenzulassung und eine Einzelfallprüfung vor. Geht es nach dem Willen des Ministeriums, so sollen diese Regelungen mit Hochdruck abgeschlossen werden und spätestens ab dem 1. Januar 2012 gelten. Demzufolge liegen sie dem Bundeskabinett bereits zur Unterschrift vor und sollen Anfang März kommenden Jahres in Kraft treten. Der Tierschutz-TÜV bringt uns Schweinehaltern und auch den Stalleinrichtern zwangsläufig ein weiteres, unnötiges Aufblähen der ohnehin viel zu ausgeprägten Bürokratie. Für die Stalleinrichter hat dies weitere verheerende Folgen. Die bisherige Kreativität der Branche beruht u. a. darauf, dass gerade mittelständische Unternehmen neue Ideen völlig unkompliziert sozusagen in Schweine haltenden Betrieben der Nachbarschaft testen und dann zügig auf den Markt bringen. Mit dem geplanten Tierschutz-TÜV würde es künftig viel zu lange dauern, bis neue Ideen zur Marktreife gelangen.
Die Stalleinrichter würden mehr und mehr an alten Produkten, für die der Tierschutz-TÜV noch nicht vorgeschrieben war, festhalten und zumindest für den deutschen Markt keine Neuerungen mehr entwickeln. Die geplante Regelung ist für die Stalleinrichterbranche in Deutschland also eine echte Bedrohung. Sind ein nationaler Tierschutz-TÜV und die daraus resultierenden Marktbeschränkungen überhaupt mit dem EU-Handelsrecht vereinbar?
Seit langem gibt es auf freiwilliger Basis Gebrauchs- und Zweckmäßigkeitsprüfungen wie z.B. bei der DLG. Der immer wieder beschworenen
Entscheidungshilfe für Landwirtewird schon heute ohne Tierschutz-TÜV im vollem Umfang genüge getan. Außerdem sind wir Schweinehalter clever genug, um Schrott aus unseren Ställen fern zu halten. Die ganze Diskussion über den Tierschutz-TÜV scheint uns dem sozialdemokratischen Gedankengut entsprungen, der Staat müsse für seine Bürger alles regeln und kontrollieren.
Ein weiterer Nachteil des Tierschutz-TÜVs sind die Kosten des ganzen Verfahrens, die im Endeffekt größtenteils bei uns Tierhaltern landen werden. Folglich würden unsere Investitionskosten steigen und die Rentabilität der Schweinehaltung weiter abnehmen. Zudem sollen mit dem Gesetz ausdrücklich nur Aspekte geregelt werden, die auf EU-Ebene noch nicht harmonisiert sind. Wo bleibt da die von der Bundesregierung immer wieder ausgegebene Parole der 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben? Das nationale
Draufsattelnverzerrt den EU-weiten Wettbewerb der Schweinehalter weiter.
Außerdem fehlen bei dem geplanten Gesetz die Durchführungsverordnungen, die die geplanten Maßnahmen tierartspezifisch für z.B. Geflügel, Schweine, Rinder, Bienen, Speisefische und Pelztiere konkretisieren.
Auch Erkenntnisse des
Nationalen Bewertungsrahmens Tierhaltungkönnten im Rahmen des Tierschutz-TÜVs zum Tragen kommen. Dies sehen wir sehr kritisch, da dort u. a. für Schweine längst nicht alle gängigen Haltungsverfahren erfasst und beurteilt sind. Dass nahezu alle der heute verwendeten Haltungsverfahren mit
nicht tiergerechtabgeschnitten haben, zeugt von der Praxisferne des Bewertungsrahmens. Kritisch sehen wir auch, dass der Tierschutz-TÜV zwar für Nutztiere, aber z.B. nicht für Zoo- und Zirkustiere gelten soll. Vor allem Privatleute halten ihre Haustiere häufig nicht artgerecht und Käfigtiere in viel zu kleinen Käfigen.
Der Tierschutz in der Schweinehaltung ist auch ohne Tierschutz-TÜV mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen wie der Schweinehaltungs-Verordung, der Schweinehaltungshygiene-Verordnung und den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance und QS mehr als ausreichend garantiert. Tierhaltern, die gegen diese Vorgaben verstoßen, können die zuständigen Behörden bereits jetzt jegliche Tierhaltung verbieten. Und kriminelles Handeln der
schwarzer Schafe, das die Medien gerne verallgemeinern, kann auch ein Tierschutz-TÜV nicht verhindern.
Wer, so fragen wir uns, profitiert eigentlich von dem Tierschutz-TÜV, wenn dieser unterm Strich nachweislich nicht mehr Tierschutz bringt? Sehen über 1.000 Beamte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wegen des Wegfallens der Getreideintervention hier neue Aufgaben? Geht der Trend von der EU-Marktordnungsbehörde hin zur deutschen
Tierschutz-TÜV-Behörde? Die Forschungs- und Gebrauchsprüfungen der Universitäten und der DLG haben auch ohne staatlichen Zwang - oder gerade deswegen - einen hervorragenden Nutzen.
Im Bild: Ulrich Kirschner, Schweinemäster in Meppen im Emsland und ISN-Vorstandsmitglied










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