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Rechtliches

 

Freie Flüssiggashändler dürfen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nur Kunden beliefern, die einen eigenen Tank besitzen und das auch nachweisen können.

 

Wir empfehlen daher allen Flüssiggaskunden, einen eventuell bestehenden Liefer-, Miet- oder Nutzungsvertrag umgehend zu kündigen und sich dann einen eigenen Tank zu kaufen.

 

Nutzen Sie die verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Ein langjähriger Gasliefervertrag oder Behälterverkaufvertrag kann von Kunden jederzeit gekündigt werden, wenn die Vertragslaufzeit nicht regelgerecht ausgehandelt oder verhandelt worden ist.


 

Und falls es Ärger mit Ihrem Flüssiggasanbieter gibt, steht Ihnen als ISN-Mitglied sogar eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft durch einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Verfügung.

 

 

 

 


 
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