21.02.2005 RSS Feed

"Fleisch-Knochenmehl für Schweinefutter wieder zulassen!" – Kommentar von Ansgar Tubes, ehem. ISN-Beiratsmitglied

Ansgar Tubes In ihrer bis dahin wohl tiefsten Krise steckte die heimische Landwirtschaft mit ihren nachgelagerten Bereichen, als sich die Medien am 29. November 2000 wie die Geier auf den ersten BSE-Fall in Deutschland stürzten.

Die Medien haben das Thema BSE gnadenlos ausgeschlachtet und die Politik hat dem Ganzen in einer beispiellosen Form von Aktionismus und Populismus noch die Krone aufgesetzt - von einer auch nur ansatzweisen Besonnenheit der politischen Entscheidungsträger konnte keine Rede sein.

Es wurde von der so genannten Agrarwende gesprochen, das Ende der industriellen Agrarwirtschaft mit ihrer Massentierhaltung (ich weiß immer noch nicht, was darunter zu verstehen ist!) wurde eingeleitet und unser aller Kanzler sprach davon, dass die Orientierung einer neuen Agrarpolitik in Zukunft von der Ladentheke aus zu erfolgen habe.

Mittlerweile sind über vier Jahre vergangen. Bei nüchterner und ideologiefreier Betrachtung kann man feststellen, dass damals unter dem Deckmantel eines vorsorglichen Verbraucherschutzes Maßnahmen in gigantischem Ausmaß ergriffen wurden, deren Logik man heute durchaus einmal hinterfragen sollte.

Um sich mit diesem Thema näher auseinander zu setzen, hat eine ISN-Delegation am 1. Februar 2005 drei Betriebsstätten der Saria Bio-Industries besichtigt. Die Gruppe besichtigte die beiden Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) in Lünen und Marl. Auch die ReFood-Niederlassung in Münster, wo Speisereste gesammelt und aufbereitet werden, stand auf dem Programm.

Als wohl die eklatanteste Maßnahme im Rahmen der BSE-Krise ist neben dem Keulen Hunderttausender symptomloser Tiere und dem Einführen der BSE-Nachweistests bei Rindern sicherlich das sofortige Verfütterungsverbot tierischer Proteine und Fette an Schweine und Geflügel zu sehen. Hierdurch sind der (Land-)Wirtschaft gewaltige Kosten aufgebürdet worden. Diese sind, in Relation gesehen, alles andere als gerechtfertigt.

In Deutschland sind in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30.September 2004 insgesamt 9.931.650 Rinder auf BSE untersucht worden. Innerhalb dieses Zeitraums wurden amtlich ganze 347 BSE-Fälle festgestellt – mit abnehmender Tendenz. Das sind 0,0035 Prozent!

Diese Tatsache wäre den meisten Verbrauchern bekannt, wenn die Medien in ähnlichem Maße darüber berichtet hätten, wie über jeden neuen Fall der neuen Variante der Creutzfeld-Jacob-Krankheit (vCJD). Mittlerweile sind bei geschätzten 100 Mio. Menschen in Europa, die bisher irgendwie mit BSE-Erregern in Kontakt gekommen sein sollen, 157 Todesfälle durch vCJD aufgetreten.

Sicherlich, dies sind 157 Todesfälle zu viel. Aber wenn sich die Krankheit auch nur annähernd so seuchenartig ausgebreitet hätte, wie es von den Medien in Form einer unvergleichlichen Panikmache immer prophezeit worden ist, wären die Briten und Schweizer schon längst ausgestorben.

Im Vergleich zu den 40 Mio. Menschen, die weltweit mit Aids infiziert sind und von denen jährlich 3 Mio. sterben; im Vergleich zu den 340 Rauchern und 110 Alkoholikern, die in Deutschland täglich an den Folgen ihrer Sucht sterben, ist vCJD doch eher eine marginal auftretende Krankheit.

Bis jetzt sind im Rahmen der BSE-Krise für das Keulen von Rindern, für BSE-Tests sowie für das Verbrennen von Tiermehl und dergleichen Kosten von 92 Milliarden Euro aufgelaufen. Dies hat eine Studie der Europäischen Vereinigung der Tierproduktion (EAAP) ergeben. Im gleichen Zeitraum waren hingegen für die Bekämpfung von Aids lediglich 2,1 Milliarden Dollar verfügbar. Da fragt man sich doch, mit welcher Verhältnismäßigkeit der Gesetzgeber hier agiert! Das ist mit Logik nicht mehr zu begründen.

Um die infolge des EU-Verfütterungsverbotes verbrannten tierischen Proteine in der Fütterung von Nutztieren zu ersetzen, müssen jährlich sechs Mio. t pflanzliche Proteine zusätzlich verfüttert werden. Hierzu wird in der Regel Sojaschrot verwendet, welches nicht zuletzt aus Ländern der dritten Welt importiert werden muss. Hierfür werden u. a. wieder Urwälder gerodet – mit allen bekannten ökologischen Folgen. Die hierfür benötigte Anbaufläche ist in etwa so groß wie Baden-Württemberg.

Ein Großteil der Verbraucher wird einer erneuten Verfütterung tierischer Proteine und Fette sicherlich skeptisch gegenüber stehen. Dies ist der ISN durchaus bewusst. Es geht aber nicht darum, Tiermehl wieder generell zu verfüttern. Sondern es geht darum, ausschließlich die zum Verzehr geeigneten tierischen Nebenprodukte der so genannten Kategorie III im Sinne der EU-Verordnung 1774/2002 zum Verfüttern wieder zuzulassen. Hierbei geht es um Rohwaren, die ausschließlich von genusstauglichen Tieren stammen.

Das ist es, was sowohl die ISN als auch andere Organisationen von zuständigen Entscheidungsträgern auf nationaler und EU-Ebene fordern. Gefallene Tiere, untaugliche Tierkörperteile sowie Magen-Darm-Inhalte gehören zur Kategorie I und II und müssen weiterhin aus dem Futterkreislauf ausgeschlossen bleiben und beseitigt werden.

Neben den schlachttauglichen Tierkörperteilen, die für Mensch und Tier ungefährlich sind, zählen zur Kategorie III auch Fischreste, die zu Fischmehl verarbeitet werden und seit geraumer Zeit mit strengen Auflagen wieder an Sauen verfüttert werden dürfen. Weiterhin zählen hierzu Speisereste, die allerdings nur noch bis Ende Oktober 2006 nach genau vorgeschriebener Hygienisierung verfüttert werden dürfen.

Mit Blick auf aufbereitete Speisereste ist niemandem auch nur annähernd begreiflich zu machen, was an der Verwertung von Küchen- und Speiseresten sowie Lebensmittelresten aus der Nahrungsmittelproduktion und dem Handel im Sinne einer perfekten Kreislaufwirtschaft verwerflich sein soll. Es handelt sich dabei um Lebensmittel, die ohne Einschränkung für den menschlichen Verzehr bestimmt waren.

Sollte das Verfütterungsverbot dieses hochwertigen Rohstoffes Ende 2006 tatsächlich greifen, würde dies bedeuten, dass man für Futtermittel eine höhere Sicherheit fordert als für menschliche Nahrungsmittel.

Bedenken im Hinblick auf Übertragungsmöglichkeiten der Schweinepest sind unbegründet, da die Infektionsherde in der Vergangenheit immer in Betrieben zu finden waren, die Speisereste ohne behördliche Genehmigung gesammelt und illegal weiter verarbeitet haben. Behördlich genehmigte Speiseaufbereitungsbetriebe werden von den zuständigen Veterinärbehörden umfassend kontrolliert und sind zu einer umfassenden Dokumentation der einzelnen Produktionsprozesse verpflichtet.

Auch lebensmitteltaugliche Fette sind in der Tierernährung ausgeschlossen. Futtermittel haben also schon de facto einen höheren Stellenwert als Lebensmittel. Das paradoxe an diesem Verbot ist, dass diese tierischen Fette in allen EU-Ländern bis auf Deutschland und Österreich weiterhin in der Fütterung erlaubt sind.

So können z.B. niederländische Schweine mit QS-Status in Deutschland geschlachtet und vermarktet werden. Die Begründung des Bundes hierzu ist mehr als nebulös: Es besteht der dringende Verdacht, dass sich Kälber über Milchaustauscher mit BSE infiziert haben könnten.…

Bis es allerdings soweit ist, dass Schweine und Geflügel wieder mit tierischen Proteinen und Fetten artgerecht ernährt werden können, und sie somit nicht weiter per Gesetz über Nacht Vegetarier sein müssen, haben wir noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

Die ISN wird daher mit ihrer Forderung, das Verfütterungsverbot tierischer Proteine und Fette wie beschrieben wieder aufzuheben, künftig nicht leiser werden. Im Gegenteil - denn allein vor dem Hintergrund, dass bereits in zwanzig Monaten die Genehmigung zur Verfütterung von Speiseresten auslaufen wird, besteht mehr denn je dringend Handlungsbedarf.


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