29.07.2010 RSS Feed

Ferkelkastration: QS macht Verstoß gegen Schmerzmitteleinsatz ab 01.01.2011 zum K.O.-Kriterium

Auf dem Weg zum vollständigen Verzicht auf Fekelkastration macht QS zum Jahreswechsel einen weiteren Schritt: Bereits seit einem Jahr ist der Einsatz von Schmerzmitteln verpflichtend. Nach der spezifischen Schmerzmittelzulassung und dem Wegfall der tierärztlichen Umwidmung herrscht nun arzneimittelrechtlich Klarheit.

 

Konsequenterweise wird deshalb die Bewertung verändert werden: Zum 1. Januar 2011 gilt ein Verstoß gegen diese Vorgabe als K.O.-Kriterium. Um alle Ferkelerzeugerbetriebe optimal auf die Änderungen vorzubereiten, wird QS die Zeit nutzen, um die Systempartner mit Unterstützung der Bündler für die strengere Bewertung zu sensibilisieren.

Parallel treibt QS die Koordinierung der Erforschung von Lösungsansätzen zum Verzicht auf Ferkelkastration voran. Die Teilnehmer der Koordinierungsplattform begrüßen hierbei den internationalen Diskurs. Denn: Alle Länder stehen vor den gleichen Herausforderungen. Zuletzt tauschten sich auf Einladung von QS Wissenschaftler aus den Niederlanden, Dänemark, Belgien und Deutschland am 1. Juli bei einem Treffen in Düsseldorf aus. Unter anderem standen der Austausch zum Verbraucherverhalten in Bezug auf Gerüche und die unterschiedliche Wahrnehmung auf der Tagesordnung. Um die Teilergebnisse aus den verschiedenen Forschungsdisziplinen nun ergebnisorientiert zusammentragen zu können, werden sich die Experten im nächsten Schritt in kleineren Gruppen über konkrete Erkenntnisse vertiefend austauschen.

 

Mehrere Präparate geeignet

 

In Deutschland ist derzeit als Schmerzmittel der Wirkstoff Meloxicam zugelassen. Inzwischen gibt es mehrere Präparate auf dem Markt, die Meloxicam enthalten und speziell zur Linderung post-operativer Schmerzen bei der Ferkelkastration zugelassen sind. In anderen EU-Ländern sind teilweise auch andere Wirkstoffe zugelassen (z.B. Flunixin-Präparate).


Quelle: QS-Infobrief Nr. 63



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