13.07.2010 RSS Feed

EU: Ruf nach Klonverbot aufrechterhalten

Eu Fahne

Das Europäische Parlament beharrt auf einem kompletten Vermarktungsverbot für Produkte von geklonten Nutztieren oder deren Nachkommen, solange bis klare EU-Vorschriften für den Umgang mit kopierten Tieren vorliegen, berichtet Agra-Europe. Entsprechende Textbausteine fanden in den jüngsten Entwurf der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel Eingang, der von den Abgeordneten am vergangenen Mittwoch in Zweiter Lesung verabschiedet wurde. Da im Vorfeld des Votums kein Einvernehmen mit dem Ministerrat erreicht worden war, geht die Vorlage jetzt in den Vermittlungsausschuss. Die Vorarbeiten dazu sollen nach der Sommerpause aufgenommen werden, ein Ergebnis könnte im November feststehen.

 

Der Rat fordert zwar ebenso wie das Parlament, dass die Europäische Kommission umgehend einen eigenständigen Vorschlag für das Inverkehrbringen vorlegt; im Gegensatz zum Hohen Haus wollen die Mitgliedstaaten aber für die Übergangszeit ein Zulassungsverfahren unter Einbindung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) etablieren. Bislang sind Verkauf und Handel von Klonprodukten in Europa überhaupt nicht geregelt. Während die unmittelbare Anwendung des Klonens zur massenhaften Herstellung von Fleisch- und Milchlieferanten bei Beobachtern als unrentabel gilt, erscheint der gezielte Einsatz zur Kopie besonders leistungsstarker Zuchttiere als durchaus realistisch. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Diskussion auch auf den natürlichen Nachkommen geklonter Tiere. Die Klondebatte überschattet den ursprünglichen Zweck der Verordnung, nämlich ein EU-weit einheitliches Zulassungsverfahren für neuartige - also nicht vor 1997 vermarktete - Lebensmittel. Bislang werden Anträge über die Behörden der Nationalstaaten abgewickelt, berichtet Agra-Europe.

 

EU-Gesundheitskommissar John Dalli versprach den Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung, bis November 2010 einen umfassenden Bericht über Regelungsoptionen vorzulegen. Ich werde mir sehr genau anschauen, ob die Verordnung über neuartige Lebensmittel der richtige Platz für Vorschriften zum Klonen von Nutztieren ist, so der Maltese. Dieses Thema gehe über den Anwendungsbereich der Verordnung hinaus. Damit dürfte Dalli vorsorgen wollen, dass nicht die ganze Novelle an diesem Punkt scheitert. Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, nur Produkte von direkt geklonten Tieren in das Regelwerk miteinzubeziehen. Der Ministerrat hatte dies gegen den Widerstand der Behörde auf natürliche Nachkommen ausgeweitet. Dem Vernehmen nach erwägt Dalli jetzt, der Forderung des Parlaments nachzukommen und ein zeitlich beschränktes Vermarktungsverbot für Klonprodukte vorzuschlagen. Allerdings scheint noch nicht sicher, ob der Rat einen solchen Schachzug mitmachen würde. Ferner sprachen sich die Abgeordneten für ein Moratorium der Nanotechnologie in Lebensmitteln aus - solange bis ein Bewertungsverfahren existiert, mit dem mögliche negative Gesundheitseffekte ausgeschlossen werden können. Jeder zugelassene Nanoinhaltsstoff soll auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Andererseits lehnte es die Mehrheit des Plenums ab, Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter versorgt wurden, verpflichtend zu kennzeichnen, so Agra-Euope.



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