Ab dem 01.01.2008 muss aufgrund einer EU-Verordnung, dem sogenannten EU-Hygienepaket, bei der Anlieferung von Schlachtschweinen am Schlachthof eine Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheitabgegeben werden. Es handelt sich hierbei um Angaben des Tierhalters zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit der für die Lebensmittelgewinnung angelieferten Schlachttiere. Um ein einheitliches Vorgehen in Deutschland zu gewährleisten, das die erforderliche Rechtssicherheit bietet, ist mit einer nationalen Verordnung ein Muster für diese Standarderklärung vorgegeben worden.
Um den Aufwand für die Schweinehalter trotz der von der EU hervorgerufenen zusätzlichen Bürokratie so gering wie möglich zu halten, hat die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands die laut Verordnung erforderlichen Angaben der Erzeugererklärung mit ihren bewährten Lieferschein-Vordrucken zu einem neuen Lieferschein kombiniert. Unter anderem sichern die auf dem Lieferschein umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Schweinehalter den erweiterten Eigentumsvorbehalt zu. Die Kombination von Lieferschein und Erzeugererklärung entspricht gemäß Bundeslandwirtschaftsministerium den gesetzlichen Anforderungen.
Das gilt im Wesentlichen für die Adresse und die Registrier-Nummer (VV-VO-Nr.) des Tierhalters und für die Anzahl der verkauften Tiere. Auch wird eine Unterschrift des Tierhalters auf dem Lieferschein für ausreichend erachtet, wenn erkennbar ist, dass sie ausdrücklich auch für die auf der Vorderseite des Lieferscheins abgedruckte Standarderklärung gilt.
Zur bürokratischen Entlastung ist es für QS-Betriebe möglich, statt der Angabe des Salmonellenstatus auf die Mitgliedschaft im QS-Programm zu verweisen, so dass der Schlachtbetrieb den aktuellen Status in der Salmonellen-Datenbank abfragen kann. Name und Anschrift des Hoftierarztes müssen nur mitgeteilt werden, wenn dem Schlachtbetrieb diese Information noch nicht vorliegt.
Sofern einzelne Tiere der Schlachtpartie mit Arzneimitteln behandelt worden sind und die Wartezeit erst innerhalb der letzten 7 Tage vor der Schlachtung abgelaufen ist, oder wenn
sonstige Behandlungeninnerhalb der letzten 7 Tage (mit Arzneimitteln ohne Wartezeit) vorgenommen worden sind, soll dies unbürokratisch unter Angabe der Kennzeichnung der behandelten Tiere auf der Erklärung vermerkt werden.
ISN-Mitglieder können die neuen Lieferscheinblöcke mit jeweils 40 Sätzen (Original mit zwei Durchschlägen) ab sofort zum Preis von 3,50 Euro pro Stück zzgl. Mwst. und Versandkosten in der ISN-Geschäftsstelle unter Tel. 05491/9665-0, Fax 05491/9665-19 oder E-Mail isn@schweine.net bestellen. Die Lieferscheinblöcke werden derzeit gedruckt, der Versand erfolgt dann ab der nächsten Woche.
In der angehängten PDF-Datei finden Sie ein Muster des neuen ISN-Lieferscheins.










Lieferschein muster isn 121107
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