Muster: Vereinfachte Erklärung zur Dioxinbelastung
Insbesondere auf Druck des deutschen Lebensmitteleinzelhandels sehen die Schlachthöfe die Notwendigkeit, bei Ablieferung von Schlachtschweinen eine Erklärung vorzulegen, dass das verfütterte Schweinefutter die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin nicht überschritten hat.
Eine entsprechende Erklärung des Mischfutterherstellers und des Mästers wurde in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schlachthöfen, Futtermittelwirtschaft, ISN und Bauernverband erarbeitet. Darin erklärt der Futtermittellieferant, dass die gelieferten Partien dem Futtermittelrecht entsprechen und die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin unterschreiten.
Nach Rücksprache mit einigen Futtermittelunternehmen werden die Futtermittelunternehmen im Regelfall die geforderte Erklärung abgeben können. Die Mäster werden insoweit ohne zeitliche Verzögerung ihre Schlachtschweine vermarkten können.
Soweit im Einzelfall schweinehaltende Betriebe behördlicherseits gesperrt sind, muss mit der Behörde geklärt werden, wie eine solche Vermarktungssperre wieder aufgehoben werden kann. Die ISN bemüht sich hier, auch für diese Fälle eine praktikable Lösung zu erreichen.
Wichtig: Diese Erklärung dürfen Sie nur abgeben, wenn Sie die entsprechenden Erklärungen Ihrer Futtermittellieferanten unterschrieben vorliegen haben.
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