02.11.2006 RSS Feed

Entwurf des Vieh- und Fleischgesetzes konterkariert Verbraucherinformationsgesetz und Reform der Lebensmittelüberwachung

Isn Mit der Bitte um Unterstützung hat sich die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands jetzt an die Obleute des Verbraucherausschusses im Deutschen Bundestag gewandt. Hintergrund ist die Novellierung des Vieh- und Fleischgesetzes, das das Bundeskabinett noch in diesem Monat beschließen will.

Das Ziel des neuen Verbraucherinformationsgesetzes und der Reform der Lebensmittelüberwachung, nämlich dem Verbraucher eine weitgehende Transparenz und Sicherheit zu ermöglichen, wird durch die Novelle des Vieh- und Fleischrechtes geradezu konterkariert, moniert die ISN und sieht die Gefahr, dass so der Weg für neue so genannte Gammelfleischskandale bereitet wird. Denn ein transparenter Markt beginnt nicht erst beim Verbraucher, sondern bereits beim Erzeuger, so die ISN. Sie fordert deshalb für die Schweinehalter ein gesetzlich verankertes Mindestmaß an Markttransparenz gegenüber den großen Schlachtunternehmen, deren Konzentration immer weiter zunimmt.

Auf jeder Schlachtabrechnung muss zwingend der einzeltierbezogene Muskelfleischanteil ausgewiesen werden, weil dieser der einzige amtlich zugelassene Vergleichsmaßstab für den Schlachtkörperwert ist, so der ISN-Vorsitzende Franz Meyer zu Holte. Um Schweinepreise regional, national und international vergleichen zu können, brauchen wir diesen Wert, und das muss gesetzlich verankert sein.

Für das geplante Gesetz sieht die Bundesregierung lediglich vor, dass Schlachtbetriebe verpflichtet sein sollen, dem Lieferanten von Schweinen Auskunft über die Schlachtnummer, das Gewicht und den gemeldeten Preis zu geben. Das Klassifizierungsergebnis, also der Muskelfleischanteil, soll der Lieferant innerhalb von drei Monaten nach der Schlachtung beim Klassifizierungsunternehmen anfordern können. Das ist viel zu spät, weil die Schweine dann längst verarbeitet und Unstimmigkeiten bei der Wertermittlung nicht mehr nachzuweisen sind, betont die ISN. Die Schlachtunternehmen müssen den Muskelfleischanteil grundsätzlich und zeitnah – also in der Schlachtabrechnung – mitteilen.

Alle anderen Schlachtkörperwert-Kriterien, wie z. B. der Teilstückwert des vollautomatischen AutoFOM-Klassifizierungsverfahrens, basieren auf der MFA-Schätzformel. Sie sind jedoch gesetzlich nicht standardisiert und somit überbetrieblich nicht vergleichbar. Auch hier muss nachgebessert werden, fordert die ISN. So ist u.a. die Ermittlung der wertbestimmenden Teilstücke bei Vermarktung nach AutoFOM gesetzlich immer noch nicht geregelt. Dies ist der Übersicht am Fleischmarkt nicht dienlich. Und gerade das soll doch das Ziel der Novellierung des Vieh- und Fleischgesetzes sein, stellt die ISN fest.

Der Staat dürfe sich hier nicht aus seiner Verantwortung für die Schwächeren am Markt stehlen. Weder die Bundesregierung noch die Länder hätten die Forderungen der ISN und anderer Verbände bisher berücksichtigt. So argumentieren Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen, dass sie das Fleischrecht entbürokratisieren wollen. Was auf der Schlachtabrechnung zu stehen habe, sei Privatrecht und daher nicht vom Staat zu regeln. Außerdem sei der Kontrollaufwand für die Überwachung nicht zu leisten.
Es geht NRW und Niedersachsen anscheinend einzig darum, ihre Verwaltung zu entlasten, so die ISN. Da können sich die Schlachtunternehmen schon einmal die Hände reiben, und die Schweinehalter stehen im Regen.

In Bayern sieht man dies erfreulicherweise anders, sagt Detlef Breuer, ISN-Geschäftsführer. Auf den dortigen Schlachtabrechnungen wird der Muskelfleischanteil nach Angaben von Landwirtschaftsminister Miller bei jedem Schwein als Grundlage der Abrechnung ausgewiesen und so ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet. Das ist vorbildlich, meint die ISN.



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