„Ein Jahr Rahmenvereinbarung Niedersachsen – Schweinehalter aufgepasst!"
Seit Anfang 2007 wird in vielen Schlachtbetrieben die Klassifizierung und Verwiegung von Schweinen und Rindern nach der „Rahmenvereinbarung Niedersachsen zur Klassifizierung, Verwiegung und Kennzeichnung von Schlacht- und Rinderschlachtkörpern“ durchgeführt.
Diese Rahmenvereinbarung ist am 21.7.2006 von der Mitgliederversammlung des Landesmarktverbandes Niedersachsen für Vieh- und Fleisch verabschiedet worden. Am gleichen Tag wurde sie von den unterstützenden Verbänden Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband, ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, LNS - Landesverband niedersächsischer Schweineerzeuger, VEZG - Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch, VdF - Verband der Fleischwirtschaft, Vieh- und Fleischhandelsverband Weser-Ems, Vieh- und Fleischhandelsverband Hannover sowie Bundesfachverband Fleisch Nord unterzeichnet.
Diese Verbände haben den Schlacht- und Klassifizierungsunternehmen in Niedersachsen empfohlen, der Rahmenvereinbarung beizutreten. Die Rahmenvereinbarung ist Anfang 2007 mit zehn Schlachtunternehmen und zwei Klassifizierungsunternehmen gestartet. Im Laufe des Jahres erfolgten insgesamt vier weitere Beitritte.
Worum geht es in der Rahmenvereinbarung?
Es ist oberstes Ziel der Rahmenvereinbarung, die Klassifizierung und Verwiegung zu verbessern. Hier geht es z.B. um die Arbeitsbedingungen des Klassifizierungspersonals. So leuchtet es schnell ein, dass Klassifizierungsmitarbeiter für ihre Arbeit einen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz benötigen. Nur wenn z. B. die Arbeitshöhe des Bedieners des Nadelklassifizierungsgerätes stimmt, kann dieser bei einem langen Schlachttag den Einstichwinkel korrekt einhalten. Ferner ist in der Rahmenvereinbarung vorgegeben, dass das Klassifizierungspersonal zwischen den Schlachtbetrieben rotieren muss.
Ob ein Schlachtbetrieb der Rahmenvereinbarung angeschlossen ist, erfährt der einsendende Landwirt auch anhand der Listen mit den abrechnungsrelevanten Schlachtdaten, die der Abrechnung beigefügt werden. Auf den Listen wird dies durch folgende Sätze kenntlich gemacht:
„Gemäß Kontrolle im Rahmen der Rahmenvereinbarung Niedersachsen vom 1.1.2007 sind die FOM- und Wiegedaten stichprobenartig kontrolliert und abgeglichen nach DIN ISO 2689. Am Schlachthof wurde dies dokumentiert durch (Name und Sitz des Klassifizierungsunternehmens mit Telefonnummer für Nachfragen).“
Ist eine der Listen zusätzlich abgestempelt und mit der Nummer des Sachverständigen versehen, so erkennen die Einsender daran zudem, dass ein Sachverständiger die Schlachtpartie als Stichprobe im Rahmen der Vereinbarung überprüft hat.
Kontrolle durch Beirat
Für die Einhaltung der Rahmenvereinbarung ist vom Landesmarktverband ein Beirat eingerichtet worden. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender Franz-Josef Holzenkamp (Landvolk Niedersachsen), Stellvertretender Vorsitzender Paul Brand (VdF), Hartwig Wehming (ISN), Achim Schmitz (VEZG), Herbert Dreckmann (VdF), Klaus Fiedler (VdF), Dr. Dörit Böckmann (SGS), Enno Vosteen (Luxcontrol), Dr. Bernhard Aue (als beratendes Mitglied, LAVES).
Der Beirat hat im vergangenen Jahr vier Schlachtbetriebe durch eine Kommission überprüft. Die Kommission besteht aus mindestens je einem Vertreter der landwirtschaftlichen Seite und der Schlachtbetriebe sowie in der Regel aus einem Vertreter der Klassifizierungsunternehmen. Bei diesen Besuchen wird überprüft, inwieweit der Schlachtbetrieb und das Klassifizierungsunternehmen vor Ort die Rahmenvereinbarung einhalten. Bei einem Rundgang durch den Betrieb werden die Bereiche Klassifizierung und Verwiegung anhand einer Checkliste unter die Lupe genommen. So wird beispielsweise überprüft, ob die EDV-Eingabe der Ohrmarken bzw. Einsenderkennzeichen korrekt durch den Sachverständigen erfolgt und die laufende Schlachtnummer von ihm kontrolliert und abgestimmt wird. In der Anfangszeit mussten die landwirtschaftlichen Vertreter selbstkritisch feststellen, dass einzelne Landwirte das Schlagstempelzeichen bei Schlachtschweinen nicht gut leserlich angebracht haben.
Ferner wird überprüft, ob die Schlachtgeschwindigkeit zur Besetzung des Klassifizierungspersonals angemessen ist und ob die Verwiegung der Schweine spätestens 45 Minuten bzw. der Rinder spätestens eine Stunde nach der Schlachtung erfolgt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung der Frage, ob - und wenn ja - wie Teilschäden verwogen werden. Falls es Anweisungen der Veterinäre im Schlachtbetrieb gibt, über das Vieh- und Fleischgesetz hinausgehende Abschnitte vorzunehmen, müssen diese Anweisungen vorgelegt werden. Bei den Klassifizierungsgeräten und Waagen wird überprüft, ob für die Gerätebauart eine Zulassung vorliegt und diese geeicht sind. Im Falle der FOM-Klassifizierung erfolgt bei mindestens 20 Schlachtschweinen in Folge die Kontrolle der Klassifizierung an der Ein- und Ausstichstelle sowie des Einstichwinkels.
Da eine Überprüfung durch die Kommission nur in zeitlichen Abständen erfolgt, ist es wichtig, die Dokumentationen der Klassifizierungsunternehmen einzusehen. So wird kontrolliert, ob die Tagesberichte mindestens sechs Monate im Schlachtbetrieb jeder Zeit verfügbar und einsehbar sind. Anhand dieser Berichte kann festgestellt werden, ob eine Rotation vorgenommen worden ist und ob seitens des Klassifizierungsunternehmens Beanstandungen der Schnittführung dokumentiert werden. Gleichzeitig wird z. B. überprüft, ob die erstellten Einsenderlisten täglich stichprobenartig anhand des vorgegebenen Stichprobenschlüssels überprüft werden. Bei der Auto-FOM-Klassifizierung wird zusätzlich kontrolliert, ob die Klassifizierungsunternehmen regelmäßig die rechnerische Richtigkeit von mindestens 50 Datensätzen je Woche aus den Einzeltierabrechnungsdaten zu dem vom Auto-FOM ausgegebenen Ursprungsdaten vornehmen.
Bei den im ersten Jahr vorgenommenen Kontrollbesuchen war die Klassifizierung und Verwiegung in allen Schlachtbetrieben entsprechend der Rahmenvereinbarung durchgeführt worden. Ziel der Besuche in den Schlachtbetrieben ist es, vor allem auf der Basis gegenseitigen Vertrauens die Klassifizierung und Verwiegung gemeinsam noch zu verbessern.
Welche Schlachtbetriebe sind der Rahmenvereinbarung beigetreten?
Zum Jahresende 2007 ist als jüngstes Unternehmen die Weyl Nordhorn GmbH der Rahmenvereinbarung beigetreten. Damit sind jetzt insgesamt 14 Schlachtunternehmen und zwei Klassifizierungsunternehmen der Rahmenvereinbarung beigetreten (Stand 31.1.2008).
Schlachtbetriebe:
Schweine
BMR Schlachthof Garrel GmbH, 49681 Garrel;
Brand Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG, 49393 Lohne;
Blömer Fleisch GmbH, 18513 Vorland;
D & S Fleisch GmbH Schlacht- und Zerlegebetrieb, 49632 Essen;
D & S Fleisch GmbH Schlacht- und Zerlegebetrieb, 49692 Cappeln;
EGO Schlachthof Georgsmarienhütte GmbH & Co. KG, 49113 Georgsmarienhütte;
GUB Fleischhandel GmbH, 49681 Garrel;
Müller-Ricken GmbH Vieh- und Fleischhandel, 26904 Börger;
Schmitz GmbH, 49393 Lohne;
Schlachterei Uhlen GmbH & Co. KG, 49838 Lengerich;
VION Emstek, 49685 Emstek
VION Lingen, 49811 Lingen
VION Zeven, 27404 Zeven-Aspe;
Vogler Fleisch, 29487 Luckau;
Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG, 49751 Sögel;
Steinemann GmbH & Co. KG, 49439 Steinfeld;
Rinder
Artland Convenience GmbH, 49635 Badbergen (VION)
Steinemann GmbH & Co. KG, 49439 Steinfeld;
Weyl Nordhorn GmbH, 48527 Nordhorn;
Klassifizierungsunternehmen:
Luxcontrol GmbH, 20357 Hamburg;
SGS Germany GmbH, 49685 Emstek.
Aus der Aufstellung wird deutlich, dass bei den Schweineschlachtungen der weit überwiegende Anteil der in den meldepflichtigen Schlachtbetrieben vorgenommenen Schlachtungen bereits nach der Rahmenvereinbarung verwogen und klassifiziert werden. Bei den Rinderschlachtbetrieben gibt es aber noch Nachholbedarf, da bislang nur wenige Betriebe mit Rinderschlachtungen der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Was ist zu beachten?
Achim Schmitz, Hartwig Wehming und Markus Kappmeyer stellten bei der Bewertung der Rahmenvereinbarung nach einem Jahr fest, dass zusammen mit dem Schlachtbetrieb Weyl Nordhorn GmbH nun insgesamt drei Unternehmen mit Rinderschlachtungen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben. Georg Rahlfs, Vorsitzender des Rindfleischausschusses im Landvolk Niedersachsen, appellierte nach der Sitzung des Ausschusses im Dezember an alle Rinderhalter, in ihren Verkaufsgesprächen besonderen Wert darauf zu legen, dass die Tiere möglichst in Betrieben geschlachtet werden, die der Rahmenvereinbarung beigetreten sind. Jeder Rinder- und Schweinehalter sollte sich bei seinem Vermarkter erkundigen, ob die jeweils belieferten Schlachtbetriebe der Rahmenvereinbarung angehören.
Im Bild (v. l.): Markus Kappmeyer (Landvolk Niedersachsen), Achim Schmitz (VEZG) und Hartwig Wehming (ISN)










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