30.10.2007 RSS Feed

EEG-Novelle: 23 % Strompreiserhöhung für Biogasanlagen und steigende Lebensmittelpreise nehmen Verbraucher in die Zange

(ISN) Das Bundesumweltministerium hat Mitte Oktober einen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Dabei ist entgegen den ursprünglichen Plänen, die Grundvergütung für Strom aus Biomasse abzusenken, vorgesehen, die Vergütung um bis zu 23 % anzuheben, berichtet die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V., Damme.

Die Verbraucher werden durch dieses Gesetz gleich von zwei Seiten in die Zange genommen. Zum einen werden die großen Energieversorger ihre erhöhten Stromeinkaufpreise ohne weiteres an den Verbraucher weitergeben, wie die aktuelle Strompreisrunde zurzeit ja schon erkennen lässt. Und zum anderen werden diese höheren Vergütungen die Flächenkonkurrenz zwischen Energiepflanzen- und Nahrungsmittelerzeugung weiter anheizen, befürchtet die ISN. Insbesondere die Bezieher kleinerer Einkommen werden mittelfristig unangemessen doppelt bestraft, wenn Sie deutlich mehr für Strom und fürs Grundnahrungsmittel Fleisch bezahlen müssen.

So soll z.B. für neu installierte Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW die Vergütung insgesamt um 17 % bzw. 3,67 Cent/KWh steigen. Für Anlagen bis zu 500 kW, die in Deutschland am weitesten verbreitet sind, ist im Entwurf zwar eine leichte Absenkung der Grundvergütung vorgesehen, die jedoch über einen höheren Nawaro-Bonus für Biogasanlagen mehr als ausgeglichen wird. So steigt hier die Gesamtvergütung um 9 % bzw. 1,78 Cent/KWh, stellt die ISN fest. Und Großanlagen über 5 MW erfahren sogar eine um 23 % bzw. 2,39 Cent/KWh höhere Gesamtvergütung (Details s. beigefügte Tabelle).

Selbst so genannte Altanlagen, die vor 2009 ans Netz gehen, sollen noch in den Genuß des erhöhten Nawaro-Bonus in Höhe von 7,5 Cent/KWh kommen. Stärker belohnt werden sollen im neuen EEG Abwärmekonzepte für die Biostromerzeugung. Für Anlagen bis zu einer Größe von 5 MW will das federführende Bundesumweltministerium den Bonus zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung um 1 Cent auf 3 Cent/KWh pro kWh erhöhen.

Die ISN lehnt die Erhöhung der staatlich garantierten Vergütungen für Biogas-Strom eindeutig ab. Dies werde den Wettbewerb der Biogasanlagen-Betreiber mit den Veredlungsbetrieben weiter verzerren. Sinnvoller im Sinne einer nachhaltigen Veredlungswirtschaft, so die ISN, sei eine deutliche Senkung des Nawarobonus und eine Anhebung des Güllebonus.

Eeg kalkulation

Aktuelles...

Presse...

 
Was meinen Sie?

Tierwohllabel sind in aller Munde.

Können Sie sich vorstellen mit Ihrem Betrieb an einem Tierwohllabel teilzunehmen?

 
 
 
 
Abstimmen
ISN-Mitglied werden & Vorteile sichern

Profitieren Sie als ISN-Mitglied von unseren zahlreichen Serviceleistungen, wie

Hier können Sie Mitglied werden.

Sagen Sie uns Ihre Meinung

Ob Maskenänderungen, Tierschutzplan oder Tierhaltung in der Öffentlichkeit: Sagen Sie uns Ihre Meinung!