13.06.2008 RSS Feed

EEG – „Schweinehaltung Olé?“ - Kommentar von Friedrich Hake, ISN-Vorstandsmitglied

Img 7839 Licht und Schatten der EEG-Novelle aus Sicht der Schweinehalter

Am vergangenen Freitag wurde von der Bundesregierung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Darin wurden neue Vergütungssätze zur Einspeisung für Biogasanlagen sowie Strom aus Wind-, Solar-, Wasserkraft und Geothermie festgelegt.

Grundsätzlich stehen die Schweinehalter einer nachhaltigen Nutzung der Bioenergie positiv gegenüber. So überfällig diese Novelle war - sie muss differenziert betrachtet werden. Über längere Zeit hinweg forderte die ISN verschiedene Änderungen, die leider nur zum Teil berücksichtigt wurden. Einige Erfolge sind jedoch erzielt worden.

Zum Beispiel sprach sich die ISN für die Einführung des Gülle-Bonus aus, da sich der enorme Flächenbedarf so in Grenzen halten lässt und vorrangig der betriebseigene Wirtschaftsdünger veredelt wird. Nun wurde der Gülle-Bonus eingeführt. Bis zu einer Leistungsgrenze von 150 kW werden 4 Cent/kWh gezahlt, bis 500 kW immer noch 1 Cent/kWh, wenn mindestens 30% Gülle eingesetzt werden. Für größere Leistungsklassen wird aufgrund der Abschneidegrenze nichts mehr gezahlt.

Eine andere Forderung bezog sich auf den Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung, weil dieser die Wirtschaftlichkeit der Anlagen verbessert und die Nutzung der erzeugten Wärme forciert, beispielsweise bei der Aufbereitung von Gärresten zur Düngemittelherstellung. Dies bietet gerade in Regionen mit hohen Viehdichten die Chance, über Biogastechnologie Nährstoffüberhänge zu entschärfen. Dieser Bonus wurde jetzt um 1 Cent erhöht.

Überhaupt war die Beibehaltung der Gärrestetrocknung im KWK-Bonus, die stets zur Diskussion stand, ein weiteres wichtiges Anliegen. Durch die Nutzung der Biogaswärme zur Konzentrierung des separierten Gärrestes lassen sich künftig transportfähige Düngemittel erzeugen, die in Regionen mit Nährstoffmangel verbracht werden können.

Erfreulich ist auch, dass die zwischenzeitlich zu beobachtende Verschiebung der staatlichen Förderung von ursprünglich kleineren, mittelständischen Biogasanlagen hin zu industriellen Biogasgroßanlagen institutioneller Investoren nicht kommt! Diese Rohstoffgroßverbraucher haben an ihren Standorten einen enormen Flächenbedarf. Außerdem werden die großen Gaseinspeisungsanlagen in der Regel von den großen Energieversorgern - E.ON, RWE etc. - betrieben. Da für Biogasanlagen dieser Größenordnung der Technologiebonus gegenüber dem Regierungsentwurf abgesenkt, sie vom Güllebonus ausgeschlossen und die Inpflichtnahme zur wärmegeführten Fahrweise der Blockheizkraftwerke eingeführt wurde, ist eine zusätzliche Flächenkonkurrenz abgewendet.

Soweit so gut. Leider gibt es auch bei der EEG-Novelle die andere Seite der Medaille. Die Kosten der Verbraucher bleiben hoch, da sie immer mehr für Energie und für Nahrungsmittel ausgeben müssen.

Außerdem hatten die Schweinehalter stets die Abschaffung oder zumindest eine deutliche Absenkung des NaWaRo-Bonus gefordert. Nun ist das Gegenteil eingetreten, er wurde sogar um 1 Cent erhöht! Schade nur, dass dieser Bonus in der Praxis überwiegend die Verpächter der Flächen erreicht, nicht jedoch die Erzeuger des Maises! Das Gleiche gilt für die Erhöhung der Einspeisevergütung.

Man muss sich einmal bewusst machen, um welche Summen es hier geht: Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Biogasanlage die bis zu 30% Gülle einsetzt, eine Gesamterhöhung von bis zu 4,9 Cent/kWh erlösen! Diese setzt sich aus 1,9 Cent Güllebonus (neu) + 1 Cent zusätzlicher NaWaRo-Bonus + 1 Cent für die Einhaltung des Formaldehyd-Grenzwertes gemäß der TA-Luft + 1 zusätzlicher Cent KWK-Bonus zusammen. Wenn man das für eine 500 kW-Biogasanlage ausrechnet, entspricht das einem möglichen jährlichen Mehrerlös von ca. bis zu 200.000 € !!! Davon müssen zwar noch die erforderlichen Investitionskosten, etwa für ein neues bzw. zusätzliches KWK-Konzept, z.B. Heizung für Ferkelstall, Haus, Gewächshaus o.ä. und für den Emmissionsbonus (Formaldehyd-Grenzwert gem. TA-Luft) abgezogen werden. Dennoch, das ist ein enormer monetärer Vorteil gegenüber der Veredlung! Zugegeben, die Biogasanlagenbetreiber schrieben in den letzten Monaten rote Zahlen. Die jetzt anstehende Erhöhung der Vergütungssätze wird es ihnen in erster Linie ermöglichen, wieder ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erwirtschaften.

Langfristig ist dadurch aber nicht auszuschließen, dass die erhöhte Vergütung ihren Niederschlag auf dem Pachtmarkt finden kann. Besonders dann, wenn sich die Situation am Rohstoffmarkt (Mais) nicht entspannen sollte.

Umgerechnet auf den Flächenbedarf einer 500 kW-Anlage von ca. 200 ha ergibt dies allein durch die Erhöhung der oben beschriebenen Vergütung einen Betrag von bis zu 1000 €/ha (ohne Berücksichtigung des zusätzlichen Investitionsbedarfes). Wenn das nicht Motivation für die Stromerzeugung ist!

Und woher kommt dann das Futter für die Schweine?

Eins ist Fakt – die Flächenkonkurrenz bleibt! Lediglich eine weitere, zusätzliche Verstärkung des Konfliktes um die knappe Ressource Boden als Nachweisfläche wurde abgewendet. Aber die bestehende Flächenknappheit wird weiter für hohe Futterkosten sorgen. Die Frage bleibt: Ackerland für Energie oder Nahrung?

Im Bild: Friedrich Hake, Ferkelaufzüchter und Schweinemäster aus Hameln in Niedersachsen, ISN-Vorstandsmitglied

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