"Durch falsche Schätzformeln erlistet, ist noch nicht gewonnen" – Kommentar von Bernhard Bonekamp, Stellv. ISN-Vorsitzender
In einem Vortrag anlässlich unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag in Osnabrück hat Professor Dr. Wolfgang Branscheid, Direktor der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel (BfEL) in Kulmbach, zum Thema Handelsklassen für Schweinehälften – Stimmt das System noch?gesprochen. Er hat aufgezeigt, welche Verzerrungen durch veraltete Schätzformeln beim Klassifizieren von Schweinehälften derzeit entstehen. Hierbei geht es einerseits um die verzerrte Messung beim Muskelfleisch, andererseits bei AutoFOM um falsche Teilstückgewichte.
So hat die BfEL für die Ermittlung des Muskelfleischanteils festgestellt, dass alle derzeit zugelassenen Klassifizierungssysteme den Muskelfleischanteil (MFA) unterschätzen, und das in unterschiedlichem Ausmaß:
- Das Zweipunktverfahren (ZP) unterschätzt den MFA um 2,9%.
- Die Klassifizierung mit halbautomatischen Geräten, wie z.B. FOM-Geräte, unterschätzen den MFA unter Praxisbedingungen um mehr als 2%.
- AutoFOM-Geräte unterschätzen den MFA um 1,3%.
Somit werden Mastschweine gleicher Qualität in Deutschland unterschiedlich bezahlt, je nachdem, mit welchem Klassifizierungssystem der jeweilige Schlachtbetrieb arbeitet.
Weiter hat die BfEL festgestellt, dass die Unterschätzung des Muskelfleischanteils umso gravierender ausfällt, je fleischreicher die Schweine sind. Unter der überholten Schätzformel leiden demnach tendenziell die Mäster fleischreicherer Schweine - und zwar zu Gunsten der Mäster von fleischärmeren Tieren.
Wer also behauptet, dass eine Neuberechnung der Schätzformeln lediglich das Gesamtniveau des Muskelfleischanteils erhöht, dem einzelnen Mäster aber nichts bringt, der zündet Nebelkerzen. Das belegen neben der BfEL auch unser
Vergleich von Vermarktungswegen von Schlachtschweinensowie die Studie von Professor Dr. Achim Spiller zum Thema
Sicherstellung der Wertschöpfung in der Schweineerzeugung: Perspektiven des Norddeutschen Modells.
Angesichts der länderübergreifend zunehmenden Konzentration der Schlachtbranche, müssen wir die Schweinevermarktung auch EU-weit vergleichen. Voraussetzung ist, das der Muskelfleischanteil vergleichbar ist. Schweine, für die z.B. in Deutschland ein Muskelfleischanteil von 58% ausgewiesen wird, schneiden in unseren Nachbarländern in der Regel um rund 2% besser ab. Das ist unhaltbar und eine schlechte Ausgangsbasis für einen reellen Vergleich.
Zum Ermitteln des Muskelfleischanteils halten wir als ISN automatische Geräte wie z.B. AutoFOM im Vergleich zu FOM-Geräten grundsätzlich für besser geeignet. Eine alte ISN-Forderung ist in diesem Zusammenhang, dass der MFA-Anteil sowohl bei FOM als auch bei AutoFOM grundsätzlich ausgewiesen sein muss. Dies lehnen einige Schlachtunternehmen, die mit AutoFOM arbeiten, kategorisch ab. Denn sie wollen keine Tranparenz.
Die BfEL hat weiter untersucht, ob es bei der Gewichtsermittlung der Teilstücke bei AutoFOM ebenfalls Verzerrungen gibt, die auf veralteten Formeln beruhen. Auch hier hat sie erhebliche Fehler feststellen müssen, und zwar bei allen Teilstücken. Am stärksten unterschätzt wird die schiere Schulter, und zwar um 370 Gramm. Die geringste Unterschätzung weist der Lachs mit 150 Gramm auf. Überschätzt wird der Bauch, und zwar um 590 Gramm. In der Praxis wirkt sich dies so aus, dass die Schweine falsch bewertet werden. So ergibt die Unterschätzung z.B. des Lachs eine Falschbewertung um 70 Cent pro Schwein.
Mit Blick auf mehr Markttransparenz besteht ein weiterer Knackpunkt beim Klassifizieren, den wir als ISN schon lange anprangern, darin, dass es für die Ermittlung der Teilstückgewichte keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Demzufolge könnte sogar jedes Schlachtunternehmen hierfür eigene Formeln entwickeln und danach abrechnen. Derzeit machen die Schlachtbetriebe davon glücklicherweise keinen Gebrauch – aber sie könnten es jederzeit. Ein weiteres Ärgernis ist, dass die Teilstückgewichte aus dem nicht geeichten Bereich der AutoFOM-Geräte stammen, denn diese Geräte sind ausschließlich für das Feststellen des Muskelfleischanteils geeicht.
Aus Schweinehaltersicht lehnen wir einen Wettbewerb der Schlachtunternehmen über verschiedene Schätzformeln kategorisch ab. Das Maß ist jetzt voll. Wir können kein System akzeptieren, dass den Muskelfleischanteil um 2% unterschätzt. Die Schätzformeln müssen zwingend überarbeitet werden, damit wir wissen, wo wir im EU-Vergleich stehen. Dazu brauchen wir ein neutrales und gerechtes Klassifizierungssystem.
Betonen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass überarbeitete Schätzformeln nicht automatisch dazu führen, dass jeder Mäster ein bis zwei Euro mehr für seine Schweine bekommt. Aber gleiche Qualität wird dann auch gleich bezahlt werden.
Im Einzelnen fordern wir als ISN daher:
- Die Schätzformel für den Muskelfleischanteil muss zwingend an die heutige Genetik angepasst werden.
- Weiter müssen neben der Formel für den Muskelfleischanteil auch die Formeln für die Teilstückgewichte bundesweit einheitlich und gesetzlich festgelegt werden. Sinnvoll wäre es, wenn für ganz Deutschland nur eine Institution wie z.B. die BfEL alle Schätzformeln entwickeln dürfte.
- Ferner müssen alle Werte, die von Geräten ermittelt und nach denen Schlachtschweine abgerechnet werden, aus zugelassenen und geeichten Geräten stammen.
- Wir brauchen außerdem Prüf- und Sicherungskonzepte, die auf das jeweilige Klassifizierungssystem angepasst sind. Ein bewährtes Beispiel ist das dreistufige AutoFOM-Sicherungskonzept von Professor Branscheid.
- Zu guter Letzt müssen alle Werte, die in die Bezahlung der Schweine einfließen, auf den Abrechnungen ausgewiesen werden.
Sämtliche Forderungen müssen gesetzlich geregelt werden, sonst sind wir der Willkür der Schlachtunternehmen weiterhin ausgeliefert.










Dokumentation...