Im Mai hat das Bundesagrarministerium einen Entwurf für eine Düngemittel-Verordnung (nicht zu verwechseln mit der Dünge-Verordnung!) vorgelegt.
Die beim Gülleausbringen geforderten Mindestabstände von 100 m vom Feldrand sind nach Ansicht der ISN ebenfalls völlig überzogen. Das gelte auch für die geforderten Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe.
Eine ausführliche Stellungnahme der ISN finden Sie in der angehängten pdf-Datei.
Auch Landwirte, die über 200 t Wirtschaftsdünger abgeben, sind betroffen: Schweinehalter sollen ihr Gülle demnach künftig entweder hygienisieren – Gülleköche vor – oder dieSalmonellenfreiheit
der Gülle belegen, so die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands. Dies sei völlig unsinnig, denn Salmonellen seien ein natürlicher Bestandteil des menschlichen Lebensumfeldes, und eine Hygienisierung wäre aus Kostengründen das Ende der Schweinehaltung in Deutschland.
Die beim Gülleausbringen geforderten Mindestabstände von 100 m vom Feldrand sind nach Ansicht der ISN ebenfalls völlig überzogen. Das gelte auch für die geforderten Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe.
Diese verursachen lediglich enorme Kosten für unnötige Analysen und zusätzliche Bürokratie, so die ISN weiter.
Eine ausführliche Stellungnahme der ISN finden Sie in der angehängten pdf-Datei.










Isn stellungnahme duengemittelvo 05 07 2007
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