Das schleswig-holsteinische Unternehmen Harles & Jentzsch hat über einen niederländischen Zwischenhändler Mischfettsäuren aus der Biodieselherstellung aufgekauft und diese rechtswidrig zu Futterfetten verarbeitet und an Mischfutterunternehmen geliefert. Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes werden von den Behörden nunmehr vorsorglich Vermarktungssperren für landwirtschaftliche Betriebe verhängt, die fettangereicherte Mischfutter der betroffenen Mischfutterunternehmen eingesetzt haben.
Nach unseren Recherchen sind nach derzeitigem Kenntnisstand bei Mastschweinen im Rahmen notwendig werdender Beprobungen keine auffälligen Ergebnisse zu erwarten: Aufgrund der bisher bekannten Belastungen der Mischfettsäure, der üblicherweise eingesetzten Fettanteile im Schweinemischfutter und der zur Erzeugung eines Schlachtschweines verwendeten Futterarten und Futtermengen sind relevante Belastungen im Fleisch kaum möglich. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht daher auch nach behördlicher Auffassung nicht. So sieht beispielsweise das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine Gefahr für Verbraucher.
In den von Sperrmaßnahmen betroffenen Betrieben muss das Vermarktungsverbot schnellstmöglich wieder aufgehoben werden. Hierzu sind die zuständigen Behörden gefordert, entsprechende Untersuchungen und Untersuchungskapazitäten zu koordinieren.
Verschiedene Schlachtunternehmen fordern derzeit von den Landwirten eine Bestätigung, dass die gelieferten Schweine nicht mit Dioxin belasteten Futtermitteln gefüttert worden sind. Bitte beachten Sie, die geforderten Bestätigungen insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen nicht leichtfertig zu unterschreiben. Als Schweinehalter können Sie nur Angaben zum Produktionsverfahren und zur Teilnahme am QS-System machen.
Beispielsweise kann eine Erklärung abgegeben werden, dass alle relevanten, insbesondere lebensmittelrechtlichen Gesetze und Verordnungen nach Ihrer Kenntnis eingehalten sind oder eine Erklärung zu Ihrem Futtermittelbezug abgeben. Einige Futtermittelhersteller haben ihren Kunden dazu bereits entsprechende Erklärungen zur Verfügung gestellt. Keinesfalls sollten Sie eine Garantie abgeben, wonach zum Beispiel die Grenzwerte für Dioxin bei den gelieferten Schlachtschweinen nicht überschritten werden. Eine solche Garantie kann nur dann abgegeben werden, wenn zuvor eigene Untersuchungen durchgeführt wurden.
Die Zahl der von den zuständigen Behörden aufgrund möglicher Verfütterung dioxinbelasteter Futtermittel gesperrten landwirtschaftlichen Betriebe erhöht sich derzeit weiter, Schwerpunkte bleiben jedoch weiterhin Legehennen- und Geflügelmastbetriebe. So hat Nordrhein-Westfalen gestern 119 Schweine haltende Betriebe in den Landkreisen Borken und Minden-Lübbecke gesperrt. In Niedersachsen waren bislang noch keine exakten Angaben zur Zahl der gesperrten Schweinebetriebe zu erhalten. Andere Bundesländer sind nur vereinzelt betroffen. Von 24 Mischfutterherstellern sind im November und Dezember 2010 belastete Mischfettsäuren zu Mischfuttermitteln verarbeitet worden.










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