Der Bundesrat hat seine Forderung nach einem höheren Tierschutzniveau bekräftigt.
In ihrer Stellungnahme zum Tierschutzbericht 2011 der Bundesregierung, die am vergangenen Freitag beschlossen wurde, mahnt die Länderkammer weitere Anpassungen im Tierschutzrecht an. Unter anderem seien die Regelungen im Tierschutzgesetz zur Qualzucht
angesichts der sogenannten Haubenentenentscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts zu ändern, so Agra-Europe.
Zudem erinnert die Länderkammer an ihre bisherigen Beschlüsse zum Thema Tierschutz
. Dazu zählt ein Gesetzesantrag zum betäubungslosen Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren. Die Beschlüsse seien bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, heißt es in der Stellungnahme.










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