06.02.2009 RSS Feed

BLE informiert über künftigen Umgang mit den Beiträgen für den Absatzfonds

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn berichtet auf ihrer Homepage über den künftigen Umgang mit den Beiträgen für den Absatzfonds wie folgt:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 3. Februar 2009 die Vorschriften über die Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Damit entfällt für die bisher beitragspflichtigen Betriebe die Verpflichtung, künftig Beiträge zum Absatzfonds zu entrichten.

 

Die BLE wird die Verfahren zügig aufnehmen und die Beiträge unaufgefordert zurückzahlen.

 

Soweit im Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsmittel gegen ergangene Beitragsbescheide eingelegt wurden (Widerspruch, Klage), brauchen keine weiteren Schritte unternommen werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird zügig die Verfahren aufnehmen und die vereinnahmten Beiträge unaufgefordert zurückzahlen.

 

Alle übrigen Bescheide, gegen die keine Rechtsmittel eingelegt wurden, sind bestandskräftig. Sie sind also weiterhin für alle Beteiligten verbindlich.

 



Künftiger Umgang mit den Beiträgen für den Absatzfonds

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