Die Besorgnis über einen weitgehenden Patentschutz in der Tier- und Pflanzenzüchtung ist aus wissenschaftlicher Sicht begründet, berichtet Agra-Europe. Der Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen beim Bundeslandwirtschaftsministerium warnt in seinem jüngsten Gutachten vor einer Gefährdung von Landwirtschaft und mittelständischer Züchtung sowie der Biodiversität durch Biopatente. Es ist plausibel anzunehmen, dass die Biopatentierung zu einer Verminderung der verfügbaren Diversität in der Züchtung und Nutzung tier- und pflanzengenetischer Ressourcen führt
, heißt es in der Stellungnahme, die vergangene Woche in Berlin dem Agrarressort übergeben wurde. Der Beirat verweist auf die mögliche Aneignung von Ausschließlichkeitsrechten an Züchtungsverfahren und genetischen Ressourcen aus dem Bereich der Urproduktion. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass traditionelle Züchtungsmethoden der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen und privat angeeignet werden und ein einmal erreichtes Monopol durch Folgepatente zementiert werde. Insgesamt würden Innovationen durch die Erteilung von Biopatenten gehemmt. Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums und federführende Autor, Dr. Peter H. Feindt von der Cardiff University, machte gegenüber Journalisten auf erhebliche Defizite in der Anwendung des Patentrechts aufmerksam. Er sprach von einer generellen Tendenz, Patente zu weit anzulegen. Daneben gebe es aber auch in der Ausgestaltung vor allem des europäischen Patenrechts Mängel. Eine große Bedeutung misst der Wissenschaftler der anstehenden Entscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) im sogenannten Brokkoli-Verfahren bei, ab wann ein Verfahren patentierbar ist.
Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Julia Klöckner , bekräftigte anlässlich der Übergabe des Gutachtens die Forderung nach einer Beschränkung der Reichweite von Patenten. Eine kommerzielle Privatisierung des Naturerbes durch die Hintertür
, wie sie mit der Patentierung von Züchtungsverfahren verbunden sein könne, lehne sie grundsätzlich ab, betonte Klöckner. Sie wolle den Patentschutz in seiner Reichweite einschränken. Grundsätzlich sei die Patentierung biotechnischer Verfahren notwendig für den Schutz des geistigen Eigentums. Kritisch werde es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und vor allem deren Nachkommen Gültigkeit habe. Eine solche Patentierung könne zudem die Arten- und Sortenvielfalt in der Natur einschränken, zitierte die CDU-Politikerin aus dem Gutachten. Die Privatisierung von geistigem Eigentum und die wirtschaftliche Konzentration erschwerten den Zugang zu genetischen Ressourcen. Klöckner: Wir dürfen niemandem exklusive Rechte oder gar die Kontrolle über Nutztiere und Nutzpflanzen einräumen.
Aktuelle Beispiele für solche Biopatente seien das Milchkuhpatent und das Brokkoli-Patent, so Agra-Europe.
Aus Sicht der Sprecherin für Ernährungspolitik und Agrogentechnik, Ulrike Höfken , bestätigt das Beiratsgutachten die Defizite der gesetzlichen Regelungen der Biopatentierung. Die durch die Biopatentierung legalisierte Privatisierung von Gemeingütern aus Natur und Landwirtschaft sei ethisch nicht zu verantworten. Die Erteilung von zum Teil sehr weitreichenden Biopatenten durch das Europäische Patentamt sei forschungsfeindlich, bevorzuge einseitig Großunternehmen und gefährde dadurch die mittelständischen Tier- und Pflanzenzüchter. Die Transaktionskosten für Einsprüche gegen Biopatente seien so hoch, dass faktisch das Recht des Stärkeren gelte. Die Grünen-Politikerin unterstützt den Vorschlag der Wissenschaftler, dass Züchtungsverfahren nur als Arbeitsverfahren
patentierbar sein sollten. Damit wäre ihrer Ansicht nach kein Patentschutz auf Tiere, Pflanzen und ihre Produkte möglich. Prozesskostenbeihilfen für Einspruchsverfahren und Höchstgrenzen für Patentlizenzen würden laut Höfken eine Auseinandersetzung von Patentinhabern und -gegnern auf Augenhöhe ermöglichen. Eine Reform der gesetzlichen Grundlagen auf EU- und Bundesebene sei überfällig. Landwirtschafts- und Justizministerium müssten jetzt die interfraktionelle Initiative für eine Verschärfung der Biopatentgesetzgebung aktiv unterstützen und die Ergebnisse umgehend in gesetzliche Regelungen umsetzen. Grundlage müsse dabei die Forderung sein, keine Patente auf Tiere und Pflanzen zu erlauben, egal, ob diese gentechnisch erzeugt oder konventionell gezüchtet wurden.
Eine klare Trennung von Sorten- und Patentschutz forderte in der letzten Woche der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). Die Grundprinzipien des Sortenschutzes sind zu bewahren und dürfen nicht unterlaufen werden
, mahnte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer Um dies zu gewährleisten, hält der Verband Änderungen im europäischen Patentrecht für unerlässlich. Dazu zählt ein Verbot der Patentierung biologischen Materials, das nicht mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder technisch hergestellt wurde. Ferner dürfe die Kombination von biologischen Kreuzungs- und technischen Selektionsschritten keinen Anspruch auf ein Selektionsverfahren begründen, das die Produkte des Selektionsverfahrens mit umfasst. Die Wirkung von Erzeugnispatenten dürfe sich nicht auf biologisches Material erstrecken, das durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren
hergestellt wurde. Schließlich dürfe die Patentierung einzelner genetischer Eigenschaften nicht zur Ausweitung des Patentschutzes auf die gesamte Pflanze und damit deren gesamte Genetik führen. Die Biopatentrichtlinie sei daher um eine dem deutschen Patentgesetz entsprechende erweiterte Forschungsausnahme zu ergänzen. Unser Ziel ist es, dass wir europaweit frei mit patentgeschütztem Material züchten können und eine leistungsstarke und vielfältige Züchterlandschaft erhalten, die Innovation für die Landwirtschaft und damit auch für die Gesellschaft bereitstellen kann
, erklärte Schäfer. Der BDP-Geschäftsführer bekannte sich im Übrigen klar zu einem Patentschutz auf technische Erfindungen der Züchtung und der Molekularbiologie, die nicht sortenschutzrechtlich geschützt werden könnten. Allerdings stelle der Verband mit Besorgnis fest, dass zunehmend Patente auf Eigenschaften von Pflanzen erteilt würden, die durch herkömmliche Kreuzungen gezüchtet worden seien. Diesem Problem könne nur mit einer Änderung der europäischen Biopatentrichtlinie begegnet werden, berichtet Agra-Europe.










Aktuelles...