14.05.2007 RSS Feed

BImSchG: Umsetzung der geplanten Erleichterungen in Sicht

In die geplanten Änderungen bei den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen größerer Ställe scheint jetzt endlich Bewegung zu kommen, so die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands. So haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD offensichtlich am 8. Mai auf Erleichterungen für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen verständigt. Konkret ging es in den letzten Monaten um die Vorgaben in der Rinderhaltung, die die SPD entgegen der EU-Richtlinie unbedingt in das novellierte BImSchG aufgenommen haben wollte.

Bei den Vorgaben für die Schweinehaltung ist die Marschrichtung hingegen schon lange klar. Bereits im März 2006 hatte der Bundesrat beschlossen, die bisherige Genehmigungsgrenze von 2 GVE/ha aufzuheben und die Grenze für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf 3.000 Mast- bzw. 900 Sauenplätze anzuheben.

Als nächstes werden der Verbraucherausschuss und der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages offiziell über die neuen Genehmigungsgrundlagen beraten. Weiter erfolgen im Bundestag die 2. und die 3. Lesung des geplanten Gesetzes, und der Bundesrat erhält es zur Kenntnis. Die ISN geht davon aus, dass die BImSchG-Novelle noch vor der Sommerpause auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen können wir erfahrungsgemäß jedoch voraussichtlich erst zum Ende der zweiten Jahreshälfte rechnen, meint die ISN.

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