06.05.2008 RSS Feed

„Betäubungslose Ferkelkastration“ - Schweinehalter fordern europaweit einheitliche Vorgehensweise

Isn Isofluran-Narkose keine praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration – Anwender- und Tierschutz sowie Umweltschutzaspekte sprechen dagegen

Auf europäischer Ebene wird seit längerem das Thema betäubungslose Ferkelkastration diskutiert. Seitens der EU-Kommission wird zurzeit mit dem so genannten PIGCAS-Projekt eine Bestandsaufnahme in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, teilt die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V., Damme (ISN) mit. Denn die europäische Tierschutzrichtlinie zur Schweinehaltung enthält den Auftrag, nach Alternativen zur operativen Kastration zu suchen. Das betäubungslose chirurgische Kastrieren von Ferkeln ist europaweit bis zum 7. Lebenstag der Tiere erlaubt. Dies geht dem Deutschen Tierschutzbund und dem von ihm getragenen Neuland - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V. nicht weit genug, Sie empfehlen im nationalen Alleingang ein völliges Verbot des betäubungslosen Kastrierens und empfehlen eine in Neuland-Betrieben eingesetzte Isofluran-Narkose als Alternative.

Bei dem Alleingang des Deutschen Tierschutzbundes handele es sich nach Auffassung der ISN um keinen zweckdienlichen Beitrag, der der aktuellen und breit aufgestellten wissenschaftlichen Diskussion und Komplexität auch nur annähernd gerecht werde. Dieser Schnellschuss sei vielmehr nur dazu geeignet, die europäische Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehalter weiter zu beeinträchtigen. Nach der über EU-Recht hinausgehenden Schweinehaltungsverordnung, einem rein nationalen Tierschutz-TÜV und exorbitant gestiegenen Futtermittelkosten kämpften die Schweinehalter schlichtweg um ihre wirtschaftliche Existenz.

Im Interesse des Tier- und Umweltschutzes, aber auch der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze in der Wertschöpfungskette Schwein dürfe es europaweit nur einen einheitlichen Weg geben, so die ISN. Denn sonst käme das Schweinefleisch bald – wie heute schon die Eier – aus Polen oder Tschechien.

Die Kurzzeit-Inhalations-Narkose sei nur eine von derzeit vielen erörterten Möglichkeiten, die weder aus arbeits- bzw. anwenderschutztechnischen wie auch aus Umweltgesichtspunkten eine echte Alternative darstelle.

Neuland werde zur Betäubung ein Verfahren der Schweizer Firma Agrocomp einsetzten, bei dem die Ferkel vom Tierarzt mit Isofluran betäubt werden. Für sämtliche Neuland-Betriebe gebe es nur ein einziges Betäubungsgerät, das von einem Sauenbetrieb zum nächsten transportiert werde und das Verfahren damit seuchenhygienisch mehr als fragwürdig mache.
Bei Isofluran bestehe außerdem noch reichlich Klärungsbedarf, d.h. die Zulassung und Anwendung als Betäubungsmittel stehe noch aus und die Wirksamkeit als Schmerzmittel sei noch nicht hinreichend geklärt. Ein erheblicher Nachteil für die Schweinehalter, ergebe sich auch daraus, dass ausschließlich der Tierarzt dieses Mittel anwenden darf, was eine wirkliche Praxistauglichkeit in der spezialisierten Schweinehaltung in Frage stelle. Denn bisher sei das Verfahren hauptsächlich unter Laborbedingungen getestet worden.

Zudem stelle die Inhalationsnarkose für die Ferkel auch noch ein deutlich höheres Risiko des Erdrückens durch die Muttersau dar. Dies habe sich auch im Rahmen des von der EU bereits zu Beginn des Jahres 2007 (Dauer bis Ende 2008) initiierten Forschungsprojekts mit Namen PIGCAS gezeigt. Die EU-Kommission erhebt zurzeit europaweit Daten über die die gängige Praxis zusammengestellt werden, um die chirurgischen Kastration von männlichen Ferkeln unter tierschutzrelevanten Gesichtspunkten zu beurteilen und mögliche Alternativen hierfür zu prüfen.

Zum selben Ergebnis kam auch ein Workshop der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) am 19. November letzten Jahres in Bonn mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft, darunter auch Neuland. Ziel des öffentlichen DGfZ-Workshops war es, einen umfassenden Überblick zu möglichen Alternativen und zu deren Praktikabilität zu gewinnen. Das Ergebnis war jedoch ernüchternd: Weder die verschiedenen Verfahren der Betäubung und der Schmerzbehandlung noch mögliche Alternativen zur bisherigen Kastration, wie z. B. die Impfung gegen Ebergeruch (Immunreaktion) seien in absehbarer Zeit praxistauglich einsetzbar. In allen Fällen besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um sowohl den Forderungen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes (Ebergeruch) als auch den Bedingungen des Marktes gerecht zu werden. Das betrifft die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Betäubungs- und Schmerzmitteln genauso wie die jeweilige praxistaugliche Anwendungstechnik, die öffentliche Akzeptanz, mögliche Risiken oder Nebenwirkungen für Mensch und Tier und nicht zuletzt die Abwägung von Aufwand und Nutzen.

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