19.12.2011 RSS Feed

Bestände an die Tierseuchenkasse melden

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hat alle betroffenen Tierhalter und -besitzer im Land dazu aufgefordert, ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz nachzukommen und die zum Stichtag 1. Januar 2012 im Bestand befindlichen, beitragspflichtigen Tiere zu melden, schreibt Agra Europe. Dazu werden in den nächsten Tagen Meldebögen zur Beitragsveranlagung an alle erfassten Pferde-, Schweine-, Schaf- und  Ziegenhalter verschickt.

 

Die Meldung kann auch online im Internet vorgenommen werden. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz muss erstmals seit 2003 auch für Pferde wieder ein Beitrag erhoben werden, da die Rücklagen der Kasse vor allem durch die Übernahme der Tierkörperbeseitigungskosten nahezu aufgezehrt seien. Von der Tierseuchenkasse würden allerdings nur für solche Pferdebesitzer Leistungen erbracht, die ihrer Meldepflicht nachkämen und ihren Beitrag bezahlten. Erfolgt die Meldung der Tierbestände an die Tierseuchenkasse nicht bis zum 15. Februar 2012, werden laut Kammer die Angaben von 2011 für die Beitragsberechnung übernommen. Diese Zahlen seien jedoch erfahrungsgemäß oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen könne.

 

Hätten die Tierhalter oder -besitzer keinen Meldebogen erhalten, obwohl sie meldepflichtig seien, müssten sie sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung und beim Landeskontrollverband ersetze die Meldung zur Tierseuchenkasse nicht, so die Kammer.



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