Neue Betäubungsmethoden für Schlachttiere müssen vorab getestet und von der EU-Kommission autorisiert werden. Unter anderem muss, laut Agra-Europe, klargestellt werden, dass sie mindestens genauso so stark das Tierwohl berücksichtigen wie die gegenwärtigen Methoden.
Das geht aus einer Antwort des Gesundheitskommissars John Dalli auf eine parlamentarische Anfrage des konservativen britischen EU-Abgeordneten Syed Kamall hervor. Verantwortlich für die Untersuchung und die Bewertung ist demnach die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Danach erst kann der Anhang der betreffenden EU-Verordnung geändert werden. Grundsätzlich sollen ab 1. Januar 2013 Schlachttiere nur noch nach erfolgter Betäubung getötet werden.
Dafür wurde eine Reihe von zulässigen Verfahren im Anhang der Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
aufgenommen. Ausnahmen bilden laut Dalli religiöse Schlachtungen, vorausgesetzt die Tötung findet in einem Schlachthaus statt. Die Unternehmer ihrerseits müssen nicht beweisen, dass ihre angewandte Methode ohne Schmerzen zur Bewusstlosigkeit oder schnellem Tod führt, solange sie im Anhang aufgelistete Verfahren verwenden.
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten müssen allerdings sicherstellen, dass die Betriebe die gesetzlichen Vorgaben einhalten, so Agra-Europe.










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