Die aktuellen Funde von Aflatoxin in serbischem Mais haben auch Folgen für die Vermarktung von Schlachtschweinen. Dazu einige Hinweise:
Belastete Lieferungen erhalten?
Seit Freitag, dem 01.03 sind die niedersächsischen betroffenen Futtermittelunternehmen vom LAVES dazu verpflichtet worden, die von potenziell belasteten Lieferungen betroffenen Kunden über das Risiko einer unzulässigen Belastung zu informieren und noch nicht verfütterte Partien sofort zurück zu rufen.
Betroffene Partien sollten auf keinen Fall weiter verfüttert oder eigenständig entsorgt werden.
Schlachtschweine: Garantieerklärungen unterschreiben?
Unterdessen fordern verschiedene Schlachtunternehmen, wie beispielsweise VION und BMR, derzeit von den Landwirten Erklärungen, in denen beispielsweise die Fütterung der Schweine mit Aflatoxin-belasteten Futtermitteln ausgeschlossen wird.
Bitte beachten Sie, die geforderten Bestätigungen insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen nicht leichtfertig zu unterschreiben. Bestätigungen über die Inhaltsstoffe der Futtermittel sollten Sie nur dann abgeben, wenn Ihnen entsprechende Bestätigungen des Futtermittellieferanten vorliegen!
Wurden Sie mit dem potenziell belastetem Futter beliefert, müssen Sie diese Information bei der Anmeldung vor der Schlachtung auch dem Schlachtunternehmen mitteilen.
Die Information des Schlachtbetriebes ist durch den betroffenen Tierhalter immer erforderlich, wenn nicht sicher belegt werden kann, dass die abgelieferten Schlachttiere kein potenziell belastetes Futter erhalten haben.
Innereien möglicherweise belastet
Da verschiedene Landwirtschaftsministerien davon ausgehen, dass Innereien (insbesondere Leber und Niere) belastet sein könnten, ist eine Vermarktung von Lebern und Nieren betroffener Tiere ohne entlastende Untersuchungsbefunde nicht zulässig ist.
Jegliche Betriebe, die dem Schlachtunternehmen auf Verlangen keine Bescheinigung ihres Futtermittellieferanten beibringen können, bleibt kurzfristig nur die Möglichkeit, die Lebern bzw. Nieren vom Schlachtbetrieb ggf. verwerfen zu lassen. Alternativ kann der Schlachtbetrieb ein Freibeprobung
im Rahmen seiner Eigenkontrolle veranlassen.
Aflatoxin-Funde: BfR-Präsident Hensel sieht keine Gefahr für Verbraucher










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