"… und dann ab in den 'Wilden Westen'?" – Gastkommentar von Franz-Josef Budde, Chefredakteur des Ldw. Wochenblattes Westfalen-Lippe
Offensichtlich gibt es in der Politik keinen Mittelweg: Entweder mischt sich der Staat per Gesetz und Verordnung so tiefgehend in die Betriebs- und Unternehmensentscheidungen ein, dass vor lauter Bürokratie nichts mehr geht oder der Staat zieht sich aus allem zurück.
Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen den überarbeiteten Entwurf eines Vieh- und Fleischgesetzes vorgelegt und das getan, was allerseits gefordert wird: Privatisieren, wo es möglich ist, Bürokratie abbauen und alte Zöpfe abschneiden. Mit der Abschaffung sämtlicher Bestimmungen über Lebendviehmärkte ist ein solcher alter Zopf abgeschnitten worden. Die Regelungen dazu haben sich überlebt, da Rinder und Schweine heute nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet werden.
Auch die geplante Neuordnung der Klassifizierung hat Hand und Fuß. Die rechtliche Stellung von Klassifizierungsunternehmen wird gegenüber den Klassifizierenden gestärkt – wenn es auch dabei bleibt, dass die Klassifizierungsunternehmen auch weiterhin durch die Schlachtunternehmen bezahlt werden und dadurch doch nicht so ganz unabhängig sind.
In anderen Bereichen schießt die Novelle übers Ziel hinaus. So werden alle Bestimmungen über Marktverbände gestrichen, wodurch diesen die gesetzliche Grundlage entzogen wird. Für das Bundeslandwirtschaftsministerium mag ohne Bundesmarktverband einiges einfacher und bequemer werden – doch mit dem Schlagwort
Vor allem die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands läuft Sturm gegen eine andere Änderung: Die Bestimmungen, die den Inhalt der Abrechnung zwischen dem Schlachtbetrieb und dem Lieferanten regeln, sollen aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass Schlachtunternehmen künftig auf die Angabe der Wert bestimmenden Bestandteile verzichten können. Muskelfleischanteil bzw. bei AutoFom Indexpunkte müssten auf der Abrechnung nicht mehr ausgewiesen werden, auch nicht die Vorkosten.
Warum ist der Ausweis des Muskelfleischanteils bzw. der Indexpunkte für jedes einzelne Schwein so wichtig? Tatsache ist, dass kein anderer Messwert eine objektivere und sachgerechtere Abrechnung zwischen Lieferant und Schlachtunternehmen ermöglicht und die Bezahlung auf dieser Basis erfolgt.
Ohne gesetzliche Vorgabe steht den Schlachtunternehmen frei, nur noch das auszuweisen, was sie für richtig halten. Schlachtunternehmen könnten das zu ihren Gunsten ausnutzen – wenn man auch sehr darüber streiten kann, ob dies gerade die
Sicher ist: Wenn Schlachtunternehmen nicht generell zur Ausweisung von Muskelfleischanteilen und Vorkosten verpflichtet werden, wird der Landwirt entweder blindes Vertrauen aufbringen oder hinter jeder Abrechnung herlaufen müssen.
Andererseits kann man im Gesetzentwurf erstaunt lesen, dass das Klassifizierungsunternehmen verpflichtet wird, dem Lieferanten eines Schlachttieres auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Schlachtung eine schriftliche oder elektronische Auskunft über Schlachtnummer, Gewicht und Klassifizierungsergebnis zu geben. Frage dabei: Was heißt
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet den
Was die Abrechnung angeht, kann man dazu nur schmunzeln: Denn wenn ein Schlachtunternehmen einen Landwirt übervorteilen will, dann wird man das über die Schnittführung oder andere Möglichkeiten im Vorfeld der Schlachtabrechnung tun – aber wohl kaum so dumm sein, eine offensichtlich falsche Schlachtabrechnung zu erstellen. Die Kontrolle einer Schlachtabrechnung dürfte aus dieser Sicht den Staat wohl kaum überfordern.
Doch aus anderer Sicht kommen Fragen auf: Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat nach seinem Amtsantritt versprochen, bei agrarpolitischen Entscheidungen
Vor allem aber sollte sich Horst Seehofer an sein Versprechen zu Beginn seiner Amtszeit erinnern, anders als seine Vorgängerin Probleme mit und nicht gegen den Berufsstand zu lösen. Bei der Verabschiedung des Vieh- und Fleischgesetzes kann er sein Wort einlösen.
Dieser Kommentar erschien im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe (46/2006).
Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen den überarbeiteten Entwurf eines Vieh- und Fleischgesetzes vorgelegt und das getan, was allerseits gefordert wird: Privatisieren, wo es möglich ist, Bürokratie abbauen und alte Zöpfe abschneiden. Mit der Abschaffung sämtlicher Bestimmungen über Lebendviehmärkte ist ein solcher alter Zopf abgeschnitten worden. Die Regelungen dazu haben sich überlebt, da Rinder und Schweine heute nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet werden.
Auch die geplante Neuordnung der Klassifizierung hat Hand und Fuß. Die rechtliche Stellung von Klassifizierungsunternehmen wird gegenüber den Klassifizierenden gestärkt – wenn es auch dabei bleibt, dass die Klassifizierungsunternehmen auch weiterhin durch die Schlachtunternehmen bezahlt werden und dadurch doch nicht so ganz unabhängig sind.
In anderen Bereichen schießt die Novelle übers Ziel hinaus. So werden alle Bestimmungen über Marktverbände gestrichen, wodurch diesen die gesetzliche Grundlage entzogen wird. Für das Bundeslandwirtschaftsministerium mag ohne Bundesmarktverband einiges einfacher und bequemer werden – doch mit dem Schlagwort
Entbürokratisierungkann man nicht eine
Entdemokratisierungrechtfertigen.
Vor allem die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands läuft Sturm gegen eine andere Änderung: Die Bestimmungen, die den Inhalt der Abrechnung zwischen dem Schlachtbetrieb und dem Lieferanten regeln, sollen aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass Schlachtunternehmen künftig auf die Angabe der Wert bestimmenden Bestandteile verzichten können. Muskelfleischanteil bzw. bei AutoFom Indexpunkte müssten auf der Abrechnung nicht mehr ausgewiesen werden, auch nicht die Vorkosten.
Warum ist der Ausweis des Muskelfleischanteils bzw. der Indexpunkte für jedes einzelne Schwein so wichtig? Tatsache ist, dass kein anderer Messwert eine objektivere und sachgerechtere Abrechnung zwischen Lieferant und Schlachtunternehmen ermöglicht und die Bezahlung auf dieser Basis erfolgt.
Ohne gesetzliche Vorgabe steht den Schlachtunternehmen frei, nur noch das auszuweisen, was sie für richtig halten. Schlachtunternehmen könnten das zu ihren Gunsten ausnutzen – wenn man auch sehr darüber streiten kann, ob dies gerade die
Großentun werden. Denn Unternehmen wie Westfleisch oder Tönnies stehen permanent im Fokus der Aufmerksamkeit und auch der Kritik und dürften deshalb von sich aus schon Wert auf eine transparente Abrechnung legen.
Sicher ist: Wenn Schlachtunternehmen nicht generell zur Ausweisung von Muskelfleischanteilen und Vorkosten verpflichtet werden, wird der Landwirt entweder blindes Vertrauen aufbringen oder hinter jeder Abrechnung herlaufen müssen.
Andererseits kann man im Gesetzentwurf erstaunt lesen, dass das Klassifizierungsunternehmen verpflichtet wird, dem Lieferanten eines Schlachttieres auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Schlachtung eine schriftliche oder elektronische Auskunft über Schlachtnummer, Gewicht und Klassifizierungsergebnis zu geben. Frage dabei: Was heißt
Klassifizierungsergebnis? Ist das nur die Einteilung in die Handelsklasse oder beinhaltet das auch die Angabe des Muskelfleischanteils? Zudem: Sollten Bauern dieses Recht regelmäßig für sich beanspruchen, dürften die Klassifizierungsunternehmen im Verwaltungskram ersticken.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet den
Rückzugdamit, das Europäische Recht sehe keine weitergehenden Regelungen vor und die Bundesländer – allen voran Niedersachsen – wären nicht bereit, sich auf zusätzliche Regelungen einzulassen, weil sie damit in Pflicht der Kontrolle stünden.
Was die Abrechnung angeht, kann man dazu nur schmunzeln: Denn wenn ein Schlachtunternehmen einen Landwirt übervorteilen will, dann wird man das über die Schnittführung oder andere Möglichkeiten im Vorfeld der Schlachtabrechnung tun – aber wohl kaum so dumm sein, eine offensichtlich falsche Schlachtabrechnung zu erstellen. Die Kontrolle einer Schlachtabrechnung dürfte aus dieser Sicht den Staat wohl kaum überfordern.
Doch aus anderer Sicht kommen Fragen auf: Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat nach seinem Amtsantritt versprochen, bei agrarpolitischen Entscheidungen
mehr Augenmaß und Sensibilitätan den Tag zu legen. Doch wo bleibt das Augenmaß, wenn sich diese Regierung dafür ausspricht, die Prämienzahlungen an jeden einzelnen Landwirt individuell und in voller Höhe öffentlich zu machen, aber Unternehmen von der Pflicht entbinden will, ihren Lieferanten auf der Schlachtabrechnung Angaben zu machen, die zur Markttransparenz unbedingt erforderlich sind?
Vor allem aber sollte sich Horst Seehofer an sein Versprechen zu Beginn seiner Amtszeit erinnern, anders als seine Vorgängerin Probleme mit und nicht gegen den Berufsstand zu lösen. Bei der Verabschiedung des Vieh- und Fleischgesetzes kann er sein Wort einlösen.
Dieser Kommentar erschien im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe (46/2006).










Kommentare...