"1:1-Petition" zur Schweinehaltungsverordnung erfolgreich – Bedenken der Schweinehalter könnten in Änderungsverordnung einfließen
Mitzeichnungsfrist der Petition abgelaufen Nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist unserer Petition für eine 1:1-Umsetzung einer Schweinehaltungsverordnung haben wir jetzt eine echte Chance, dass sich unsere Kritikpunkte in einer späteren Änderungsverordnung wieder finden.Das teilt die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands heute zum aktuellen Verfahrensstand der Petition der Schweinehalter in einer Pressemeldung mit.
Wir wissen natürlich, dass wir mit unserer Petition unsere Forderungen in der jetzigen Phase der geplanten Verordnung nicht mehr unterbringen können, denn das Bundeskabinett hat der Verordnung inzwischen zugestimmt, die ISN weiter. Mit Blick auf eine eventuelle spätere Änderungsverordnung sind die Schweinehalter dennoch mit dem bisher Erreichten hochzufrieden:
Das ist mehr, als wir erwartet haben!
Insgesamt haben 2.591 Unterstützer die Petition im Internet bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 10. Mai unterschrieben. Diese Beteiligung hat die Erwartungen der Schweinehalter weit übertroffen. Sie zeigt den Politikern, dass die drohenden Wettbewerbsverzerrungen, die mit den weit über EU-Niveau hinausgehenden nationalen Vorgaben verbunden sind, die Schweinehalter nach wie vor sorgen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird jetzt als Nächstes vom Bundeslandwirtschaftsministerium eine Stellungnahme anfordern, in der das Ministerium den aktuellen Sach- sowie den aktuellen Verfahrenstand der geplanten Schweinehaltungsverordnung darlegen muss. Zudem muss das Ministerium begründen, warum es in einigen Punkten über eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben hinausgegangen ist.
Die Bundesregierung muss also Farbe bekennen, stellt die ISN klar.










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